Die Bekanntmachung zielt auf ein aktuelles Problem: Die globalen Märkte produzierender Unternehmen in Deutschland werden immer turbulenter. Die Entscheider in einem produktionstechnischen Unternehmen sehen sich permanent ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen gegenüber, die Auswirkungen auf die Fertigung haben. Für die Unternehmen bedeutet dies permanente Produktinnovationen, kaum mehr beherrschbare Variantenvielfalt, unvorhergesehene Kundenanforderungen, verkürzte Produktlebenszyklen und enorm schwankende Absatzzahlen.
Das turbulente Produktionsumfeld bewirkt einen ständigen Veränderungsdruck, welcher es erfordert, dass Produktionssysteme rasch an die veränderten Bedingungen angepasst werden müssen. In der heutigen Praxis werden Produktionssysteme in diesem Sinne vielfach nur flexibel gestaltet. Flexibilität heißt dabei, dass ein Produktionssystem schnell und ohne hohe Investitionen innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite (z. B. eines festgelegten Stückzahlbereiches) angepasst werden kann.
Nun sind aber die Einflussgrößen auf Produktionssysteme heute sehr vielfältig und Richtung sowie Stärke einer Veränderung nur noch schwer absehbar. Ein Produktionssystem jedoch auf alle möglichen Veränderungen vorzubereiten, ist schon aus wirtschaftlicher Sicht nicht realisierbar.
An dieser Stelle setzt der Leitgedanke der Wandlungsfähigkeit von Produktionssystemen ein: Die Wandlungsfähigkeit wird als Fähigkeit verstanden, welche eine schnelle Anpassung von Organisation und Technik auch jenseits vorgehaltener Bandbreiten bei einem gleichzeitig geringen Investitionsaufwand ermöglicht. Wandlungsfähige Produktionssysteme werden ohne explizite Grenzen konzipiert und bieten Freiräume für unterschiedlichste Lösungen.
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