Leichtbauweisen mit den Zielen der maximalen Gewichts- und
Ressourceneinsparung haben gegenwärtig und auch zukünftig in allen
verkehrstechnischen Systemen größte Bedeutung.
Die reine Substitution von schwereren Materialien gegen leichtere ist
in den allermeisten Fällen nicht die wirtschaftlich und technisch
optimale Lösung. Vielmehr kommt es auf die Kombination der richtigen
Materialien an. Die jeweiligen Eigenschaften (E-Modul, Zugfestigkeit,
Korrosionsbeständigkeit, etc.) müssen dabei ebenso berücksichtigt
werden wie die Eigenschaften der Kontaktflächen dieser
unterschiedlichen Werkstoffe.
In der Vergangenheit wurde der Schwerpunkt bei der Reduzierung des Fahrzeuggewichtes zur Energieeinsparung allein auf die Werkstoffentwicklung gelegt. Durch die extrem gestiegenen Anforderungen an Fahrkomfort und Sicherheit im Fahrzeug, aber auch durch das Erreichen der Zielvorgaben zur CO2-Minderung muss jedoch ein ganzheitlicher Leichtbauansatz betrieben werden. In dem Zusammenhang bieten Multimaterialsysteme in den meisten Verkehrssystemen die Leichtbaulösung mit der größten Breitenwirkung. Zu deren Realisierung sind der Einsatz maßgeschneiderter Werkstoffkombinationen und die Weiterentwicklung der dafür notwendigen Fügetechnologien erforderlich.
Bauweisen mit Multimaterialsystemen zeichnen sich dadurch aus, dass Materialien zum Einsatz kommen, die die Defizite eines Werkstoffes durch Kombination mit einem anderen Werkstoffpartner ausgleichen, wodurch neue Struktur- und Funktionseigenschaften hervorgebracht werden, die keiner der Werkstoffpartner allein bereitstellen kann. Die Entwicklung von vermarktungsfähigen Multimaterialsystemen stellt eine große Herausforderung dar und ist bisher nur ansatzweise erfolgt. Dabei sind zukunftsträchtige Innovationen vor allem in der Automobil- und Flugzeugindustrie zu erwarten. Der Multimaterial-Leichtbau kommt dabei auch Elektro- und Hybridautos zu Gute, weil dadurch die Reichweite steigt.
Ziel der Bekanntmachung ist es, das Potenzial der Multimaterialsysteme in Hinblick auf Gewichts-, Kosten- und Ressourceneinsparung für herkömmliche und zukünftige Fahrzeugkonzepte zu erschließen. Dabei bieten die Karosserie, das Fahrwerk sowie die Ausstattung das größte Leichtbaupotenzial. Fügetechnologien besitzen dabei eine Schlüsselfunktion für den erfolgreichen Einsatz von Multimaterialsystemen. Multimaterialsysteme sind durch Verbinden von Metallen, Keramiken und Polymeren mittels Urformen, Umformen, Schweißen, Löten, Kleben, Schrauben und Nieten ungleicher Partner herstellbar.
Im Sinne der Bekanntmachung wird der Begriff "Multimaterialsystem" aufgefasst wie folgt:
Es besteht aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialien auf
makroskopischer Ebene. Beispiel: Ein Verbundwerkstoff oder eine
Leichtmetalllegierung mit zusätzlichen Legierungselementen sind keine
Multimaterialsysteme. Ein CFK-Träger mit einem Teflongleitlager oder
Aluminiumschaum an einem Magnesiumgussteil oder auch die Verbindung von
duktilen mit hochfesten Stählen sind Multimaterialsysteme.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Werkstoffherstellung über -verarbeitung bis zur Anwendung abdecken. Vorzugsweise sollten branchenübergreifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht. Reine Institutsverbünde und Einzelvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert.
Folgende thematische Schwerpunkte hinsichtlich der Anwendung stehen im Fokus der Förderung:
Übergeordnet sollten die Vorschläge folgende Inhalte berücksichtigen:
Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden Projektvorschläge, die inhaltlich dem Themengebiet der BMBF-Bekanntmachung "Funktionsintegrierter Leichtbau" vom 15.11.2006 zu zuordnen sind, nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Projektvorschläge, die überwiegend fertigungs- und produktionstechnische FuE-Arbeiten beinhalten.
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