Primäres Ziel des beabsichtigten Ergebnistransfers soll eine wirtschaftliche
Verwertung durch eine Unternehmensgründung auf dem Gebiet der Biotechnologie
sein.
Der Erfolg von Technologietransfer ist stark abhängig vom Reife-
bzw. Validierungsgrad eines Forschungsergebnisses. Nur verhältnismäßig weit
entwickelte Technologien bieten ein Chance/Risiko-Profil, das für Kapitalgeber
oder potenzielle Lizenznehmer interessant ist. Dies führt insbesondere in der
Biotechnologie oft dazu, dass Forschungsergebnisse aufgrund der noch fehlenden
Reife nicht in die Anwendung überführt werden können.
Ziel der
GO-Bio-Förderung ist es daher, die Forschungsergebnisse mit besonders hohem
Wertschöpfungspotential so weiterzuentwickeln, dass sie im Anschluss
wirtschaftlich verwertet werden und die Basis einer Unternehmensgründung bilden
können. Mit dieser Validierungsförderung soll somit der Reifegrad eines
Forschungsergebnisses erhöht und die Marktfähigkeit gesteigert werden, um die
Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung und kommerzieller Verwertung zu
schließen. In Ergänzung zu anderen gründungsbezogenen Fördermaßnahmen ist GO-Bio
dabei auf die speziellen Bedürfnisse in den Lebenswissenschaften zugeschnitten
(lange Entwicklungszeiten, großer Finanzbedarf, hohes Risiko).
Zu einer
Skizzeneinreichung bei GO-Bio aufgerufen sind ausdrücklich auch solche
Validierungsprojekte, die auf laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Vorhaben
der Grundlagenforschung aufbauen. Im Rahmen solcher Grundlagenprojekte
erarbeitete proofs of principle bzw. proofs of concept werden explizit
begrüßt.
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