Mit 21 anspruchsvollen Zielen und Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung zeigt die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung Perspektiven für ein zukunftsfähiges Deutschland im 21. Jahrhundert auf. Und diese werden schon heute ganz konkret:
Weiterentwicklung bei vier Schwerpunktthemen
Die Nachhaltigkeitsstrategie wird künftig mit vier Schwerpunktthemen weiterentwickelt. Gemeinsam ist allen vier Schwerpunkten das Ziel einer Gesellschaft, die den sozialen Zusammenhalt wahrt, indem sie den Jungen gute Startchancen gibt und den Alten Möglichkeiten bietet, sich einzubringen. Zukunftsfähige Arbeitsplätze sollen eine dauerhaftes Wirtschafswachstum sichern, das nicht zu Lasten der Umwelt geht.
Potenziale älterer Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft:
Hier
geht es darum, dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen, der zu
einem Anstieg der Zahl älterer Menschen führt, und zwar im Interesse
der Jungen wie der Alten. Denn Generationengerechtigkeit ist eine
überragende Leitidee der Nachhaltigkeit. Das Thema ist zugleich
Gegenstand der Innovationsinitiative der Bundesregierung. Weil
Innovation und Nachhaltigkeit eng zusammenhängen.
Neue Energieversorgungsstruktur unter Einbeziehung der erneuerbaren Energien:
Der
wachsende Anteil erneuerbarer Energien sowie die anstehende
Modernisierung des Kraftwerkparks erfordern eine Optimierungsstrategie,
die wettbewerbsfähige Stromerzeugung am Energiestandort
Deutschland intelligent mit wirksamen Klimaschutz verknüpft. Vor allem
geht es um eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in die
Energieversorgung. Zwei Ansätze stehen dabei im Vordergrund: die
Steigerung der Energieeffizienz und der konsequente Ausbau der
erneuerbaren Energien.
Alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien:
Ziel ist es, Kriterien für eine nachhaltige Entwicklung zu bestimmen
und damit Forschung und Entwicklung eine klare Perspektive zu geben.
Auf dieser Grundlage soll eine Kraftstoffstrategie entwickelt werden,
die Versorgungssicherheit mit Klimaschutz verknüpft.
Verminderung der Flächeninanspruchnahme:
Im
Idealfall sollte es gelingen, die tatsächliche Neuinanspruchnahme von
Flächen langfristig weitgehend durch die erneute Nutzung vorhandener
Flächen zu ersetzen. Dies muss im Einklang mit der wirtschaftlichen
Entwicklung und den Belangen der Bauindustrie geschehen. Dazu hat der
Rat für Nachhaltige Entwicklung im Auftrag der Bundesregierung einen
breiten Dialog insbesondere mit Ländern und Kommunen organisiert und
auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen vorgeschlagen.
Der Fortschrittsbericht 2004 wurde vom Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung, dem "Green Cabinet", erarbeitet. Auch der Rat für Nachhaltige Entwicklung, der Parlamentarische Beirat des Bundestages für eine Nachhaltige Entwicklung und verschiedene gesellschaftlichen Gruppen waren an dem Bericht intensiv beteiligt.
>> Was ist der Parlamentarische Beirat für Nachhaltige Entwicklung?
Der nächste Fortschrittsbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie ist für 2006 vorgesehen.
In gedruckter Form wird der Fortschrittsbericht 2004 ab Mitte November vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt kann er dann kostenlos über den Bestellservice des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung angefordert werden.
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