EBPG Energiebetriebene Produktegesetz: ein Baustein zum Klimaschutz
Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung koordiniert die Umsetzung der europäischen Ökodesign-Richtlinie in Deutschland und verbindet politische Ziele mit technisch und wirtschaftlich Machbarem.
Quelle: (idw) Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Energiebetriebene Produkte sind Produkte, für deren Nutzung
Energie in Form von Elektrizität, fossilen Treibstoffen oder erneuerbaren
Energiequellen zugeführt werden muss. Dies gilt für alle Phasen des Lebenszyklus
eines Produkts, also für Produktion, Gebrauch und als Abfall.
Ziel des
Energiebetriebene Produktegesetzes EBPG ist es, Hersteller und Verbraucher
bezüglich Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zu sensibilisieren. Das
EBPG ist somit auch ein Baustein zum Klimaschutz. "Energieeffizienz und
Umweltverträglichkeit werden in einer Marktwirtschaft am effizientesten
verbessert, wenn sie sich im fairen Wettbewerb durchsetzen. Das EBPG und die
zugrunde liegende Europäische Ökodesign-Richtlinie schaffen dafür europaweit die
Voraussetzung" so Prof. Dr. Manfred Hennecke, Präsident der BAM.
Die BAM
erhält eine wichtige neue Aufgabe: sie ist nach dem Gesetz beauftragte Stelle.
Als Schnittstelle zwischen EU-Kommission, Bundesregierung und betroffenen
Herstellern und Verbänden koordiniert sie die Umsetzung dieser Europäischen
Richtlinie (2005/32/EG) in deutsches Recht. Verbunden mit ihrer neuen Aufgabe
entsendet die BAM einen Experten, der die Bundesregierung in dem von der EU
eingerichteten Konsultationsforum vertritt. Hier werden die Mitgliedsstaaten und
betroffenen Verbände zu den geplanten Ökodesign-Anforderungen gehört. Nach
Beratungen in diesem Forum werden konkrete Durchführungsmaßnahmen von der EU
erlassen, mit denen Anforderungen an die Gestaltung und insbesondere an den
Energieverbrauch bei der Nutzung der Produkte festgelegt werden.
Zur
Vorbereitung der deutschen Position für das Konsultationsforum beruft die BAM
einen Beraterkreis aus Vertretern der Wirtschaft, der Umwelt- und
Verbraucherverbände und der beteiligten Ministerien sowie unabhängigen
Fachleuten ein. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) und der deutschen
Energieagentur (dena) erarbeitet die BAM die deutschen Stellungnahmen zu
geplanten Durchführungsmaßnahmen und leitet diese über das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) an die Europäische Kommission weiter.
Die BAM informiert die Öffentlichkeit über die aktuellen Entwicklungen
der Ökodesign-Anforderungen. Zielgruppe sind vor allem kleine Unternehmen, die
keine eigene Vertretung in Brüssel unterhalten.