Ökologische Neuausrichtung der Agrarpolitik erforderlich
In einer Aktuellen Stellungnahme zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik spricht sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) für eine grundlegende Neuausrichtung der europäischen Agrarförderung aus. "Die europäische Agrarförderung ist nicht mehr zeitgemäß", erklärte Frau Prof. Dr. Karin Holm-Müller, Ökonomin in Bonn und Mitglied des SRU. "Öffentliche Gelder dürfen in Zukunft nur noch für öffentliche Ziele eingesetzt werden, insbesondere für den Umwelt- und Naturschutz. Die Milliardenförderung der Landwirtschaft vornehmlich zur Einkommenssicherung großer Betriebe ist nicht zu rechtfertigen."
Quelle: (idw) Sachverständigenrat für Umweltfragen
Die europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) steht auf dem
Prüfstand. Anlass dafür ist auch die aktuelle Diskussion um die Zukunft des
EU-Haushalts für die neue Finanzperiode 2014 bis 2020. Aus Sicht des
Sachverständigenrates für Umweltfragen sind der Klimawandel und der Verlust der
Biodiversität die beiden zentralen Umweltprobleme des 21. Jahrhunderts, zu deren
Lösung insbesondere auch die Agrarpolitik beitragen sollte. Die intensive
Landwirtschaft ist heute einer der Hauptverursacher des Verlustes der
biologischen Vielfalt. Sie verursacht erhebliche klimaschädliche Emissionen an
Lachgas und Methan. Auch die Umwandlung von Grünland zu Ackerland und die
Trockenlegung von Mooren für landwirtschaftliche Zwecke tragen zum Klimawandel
bei. Die Landwirtschaft ist zudem die Hauptquelle der Überdüngung von
Binnengewässern und der Nord- und Ostsee. Um dem entgegenzuwirken, sollten
zukünftig die Beiträge der Landwirte zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
gezielter als bisher honoriert werden. Hierfür ist eine Neuausrichtung der
Agrarförderung notwendig.
Der SRU schlägt daher anstelle der bisherigen
weitgehend einkommenspolitisch motivierten Zahlungen drei Förderlinien für die
Agrarpolitik vor:
1. Eine ökologische Grundprämie: Um diese Prämie zu
erhalten, müssen Landwirte mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche
als "ökologische Vorrangflächen" bereitstellen und Standards einhalten, die den
guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ihrer Flächen sicherstellen.
Damit wird gewährleistet, dass Mindestanforderungen des Umwelt- und
Naturschutzes auch in den intensiv genutzten Hochertragsstandorten erfüllt
werden. 2. Den Ausbau der bisherigen Agrarumweltmaßnahmen und des
Vertragsnaturschutzes, die gezielter als bisher auf die neuen Herausforderungen
ausgerichtet sein müssen. 3. Eine Prämie zum Erhalt wertvoller
Kulturlandschaften, die von der Nutzungsaufgabe bedroht sind. Hierdurch sollen
vor allem noch vorhandene extensive landwirtschaftliche Produktionsweisen mit
ihren positiven Effekten für die Artenvielfalt und die abiotischen Ressourcen
gefördert und erhalten bleiben.
Diese Strategie schafft auch neue
Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, denn eine Honorierung
von Leistungen für das öffentliche Gut Natur- und Umweltschutz bietet gerade für
Betriebe in benachteiligten Regionen eine zusätzliche Einkommensalternative und
Diversifikationsmöglichkeit. Mit seiner Nachfrage nach einem Produkt "Natur- und
Umweltschutz" vermittelt der Staat dem Landwirt, dass er die Bewahrung dieser
Güter schätzt und honoriert. So wird der Landwirt nicht als
"Subventionsempfänger" von der Gesellschaft wahrgenommen, sondern als bewusster
Umweltschützer angesprochen.
Die
Präsentationen der Fachveranstaltung am Donnerstag, den 14. Januar 2010, auf der
die Stellungnahme des SRU präsentiert wurde, finden Sie hier: http://www.umweltrat.de