Beteiligungsprozesse in der EU können verbessert werden - Nachwuchsforscher legen Empfehlungen für Umweltpolitiker vor
Beteiligungsprozesse können einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreichere Umsetzung europäischer Umweltpolitik leisten. Wichtig sei jedoch, dass die jeweiligen Ziele, Nutzen und Kosten klar sind und die Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung des jeweiligen institutionellen und sozialen Kontextes individuell gestaltet werden. Das geht aus einer Studie von zehn europäischen Forschungsinstituten hervor, die vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) koordiniert wurde.
Quelle: (idw) Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ
Dazu wurde Partizipation im Bereich Umwelt in verschiedenen
europäischen Ländern auf allen Ebenen untersucht, um neue Lösungen für die
komplexen gesellschaftlichen Prozesse des Wasser- und Naturschutzes zu
entwickeln und die Anwendung in der erweiterten EU zu erleichtern. Das Projekt
"GoverNat" wurde im Rahmen des Marie-Curie-Stipendiatenprogrammes vier Jahre
lang von der EU mit insgesamt 2,4 Millionen Euro gefördert.
Die
Verwaltungsprozesse im Bereich biologische Vielfalt und Wasser sind in der
Europäischen Union ein komplexes System mit verschiedenen politischen Ebenen -
von der lokalen bis hin zur internationalen Ebene. Daran beteiligt sind eine
Vielzahl an Akteuren: staatliche und nicht-staatliche Institutionen, Industrie,
Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Privatpersonen. Alle diese in den Prozess zu
integrieren und das relevante Wissen einfließen zu lassen, ist eine große
Herausforderung. Anhand der Partizipationsprozesse, die die
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und das Natura-2000-Naturschutznetzwerk
erfordern, hatten deshalb 12 Doktoranden und Postdocs diese Prozesse in
verschiedenen EU-Ländern untersucht.
Ihre Ergebnisse haben die
Wissenschaftler nun zur Abschlusskonferenz des Projektes "GoverNat" als
Empfehlungen an die Politik zusammengefasst und dabei fünf Punkte
herausgearbeitet: 1. Erwartungen regeln Die Beteiligten an solchen
Partizipationsprozessen haben unterschiedliche Erwartungen und Hoffungen an den
Prozess. Sind die Ziele jedoch nicht klar, dann sind Missverständnisse,
Frustration und Konflikte vorprogrammiert, die die Ergebnisse des
Beteiligungsprozesses untergraben können. 2. Prozesse an Kontexte
anpassen Die Fallstudien haben gezeigt, dass sich übliche
Beteiligungsverfahren in den einzelnen EU-Staaten und auch in den einzelnen
Sektoren sehr unterscheiden; eine EU-weite Blaupause kann daher nicht
erfolgreich sein. Die Prozesse müssen stattdessen stets an den kulturellen und
institutionellen Zusammenhang angepasst werden. 3. verschiedene Akteure
einbinden Aufgrund der vielen Ebenen ist es wichtig, konstruktive Wege zu
finden, um mit den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, Ressourcen und
Verfahrensabläufen umzugehen. Dabei müssen Prioritäten zwischen Sektoren und
Ebenen ausgehandelt werden. 4. Initiativen "von unten"
einbeziehen Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Initiativen haben
in den letzten Jahrzehnten spürbar zu einer demokratischen Umweltpolitik
beigetragen. Ihr Wissen und ihr Engagement können diese Prozesse deutlich
voranbringen. So gelang es zum Beispiel, im finnischen Lempääla einen See vor
dem Zuwachsen mit Schilf zu bewahren und so ein wichtiges Vogelschutzgebiet zu
erhalten. Die Initiative ging dabei von lokalen Ornithologen aus, die ihre
Erfahrungen einbrachten und durch Vereinbarungen die Aufnahme in das
Natura-2000-Netzwerk ermöglichten. Auch beim ungarischen
Körös-Maros-Nationalpark ging die Initiative von Hobbyornithologen aus.
Inzwischen gibt es dort zwar eine hauptamtliche Nationalparkverwaltung, aber die
Anwohner sind über regelmäßige Versammlungen immer noch eingebunden, denn die
Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung und den Landwirten entscheidet letztlich
über den Erfolg der Maßnahmen. 5. Nutzen und Kosten bekannt machen und
aufteilen Auch wenn der demokratische Nutzen dieser Beteiligungsprozesse
unbestritten ist, so bedarf die Durchführung personeller Ressourcen. Dabei ist
es wichtig, dass Kosten und Nutzen gerecht verteilt werden. Dieser Aspekt wurde
bisher häufig von Politik und Forschung unterschätzt. Das zeigte sich auch bei
der Fallstudie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der
Sprotte in Thüringen, die Matteo Roggero vom UFZ durchgeführt hat. Zur
Verbesserung der Wasserqualität war es dort notwendig, viele private
Landbesitzer im Flusseinzugsgebiet zur freiwilligen Mitarbeit zu bewegen. Dabei
entstanden auf öffentlicher Seite z.B. Verwaltungskosten und auf privater Seite
Kosten durch eine veränderte Landnutzung, aber auch durch die Teilnahme an den
Beteiligungsverfahren selbst. Die Einbeziehung eines privaten Ingenieurbüros,
die erst durch zusätzliche Finanzmittel möglich wurde, erwies sich bei der
Koordination und Kommunikation der Einzelmaßnahmen als sehr
hilfreich.
"Die mehr als 30 untersuchten Beispiele aus Ländern wie
Deutschland, Portugal, Großbritannien, Spanien, Ungarn oder Finnland zeigen,
dass immer noch nicht klar ist, welchen spezifischen Nutzen
Beteiligungsverfahren erbringen. Es scheint klar, dass sie oft die Umsetzung von
EU-Richtlinien erleichtern und verbessern sowie die Mitbestimmung von
Betroffenen ermöglichen. Unklar bleibt jedoch, welche spezifische Form der
Beteiligung in solch komplexen Prozessen, die sowohl die lokale als auch
regionale, staatliche und europäischen Akteure verschiedener gesellschaftlicher
Bereiche mit einbeziehen, angemessen und sinnvoll ist", sagte Dr. Felix
Rauschmayer vom UFZ, der das Projekt koordiniert. "Offensichtlich ist nach wie
vor die Spannung zwischen oft naiven Befürwortern von mehr Partizipation und -
auf Ziele, Möglichkeiten und Verfahren der Beteiligung bezogen - oft recht
unerfahrenen Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung. Hier kann - neben
verwaltungsinterner Weiterbildung - gründliche und systematische Forschung, die
an den Bedürfnissen der Praxis anknüpft und ihre Forschungsergebnisse auch
wieder zurückspiegelt, umweltpolitischen Fortschritt erleichtern." Tilo
Arnhold