01.03.2010
Grünland ausreichend geschützt? Studie des von Thünen-Instituts liefert Einblicke
In den letzten Jahren hat sich die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen dynamisch entwickelt. Veränderungen der Flächennutzung, zum Beispiel die Umwandlung von Grünland in Ackerland, können jedoch unerwünschte Auswirkungen auf den Natur-, Boden- und Klimaschutz haben. In einem vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums geförderten Projekt untersuchte eine Arbeitsgruppe des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI), wie sich die landwirtschaftliche Flächennutzung seit dem Jahr 2005 verändert hat.
Quelle: (idw) Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und FischereiDabei standen flächenbezogene Ziele des Umwelt- und Naturschutzes im
Mittelpunkt. Die Untersuchungen wurden am Beispiel der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
durchgeführt. Methoden und Ergebnisse wurden nun in einem Arbeitsbericht des
vTI-Instituts für Ländliche Räume veröffentlicht.
Einen Schwerpunkt der
Analysen bildete die Bilanzierung der Grünlandflächen. In den vier Bundesländern
sind die Grünlandflächen nach Förderstatistik zwischen 2005 und 2007 um ca.
80.000 Hektar zurückgegangen. Rund die Hälfte dieser Fläche (40.000 ha) ist
nachweislich zu Ackerland umgewandelt worden, das Schicksal der übrigen Fläche
lässt sich aus den Daten nicht erkennen. Es ist kann durchaus sein, dass es sich
vielerorts weiterhin um Grünland handelt, für das nur keine Förderung mehr
beantragt wurde. Wichtigste Ackerkultur auf umgebrochenem Grünland ist Mais. Der
Grünlandrückgang ist auch agrarpolitisch relevant, weil die Länder gemäß
geltender Regeln der sogenannten "Cross-Compliance" sicherstellen müssen, dass
das Grünland erhalten bleibt. Verpflichtungen für Einzelbetriebe sind in
Deutschland aber erst dann zwingend zu ergreifen, wenn der Grünlandanteil auf
Landesebene gegenüber 2003 um mehr als 5 % zurückgegangen ist. Die 5 %-Marke
wurde bisher in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (2008) sowie
Niedersachsen (2009) überschritten. Wird in diesen Ländern Grünland umgebrochen,
muss nun die Neueinsaat von Grünland auf einer Ersatzfläche nachgewiesen
werden.
Die bestehende Cross-Compliance-Regelung kann bis zum Erreichen
der 5 %-Marke naturschutzfachlich wertvolles Grünland nicht ausreichend
schützen. Für den Landwirt besteht sogar ein Anreiz, Grünland umzuwandeln, da er
erwarten kann, dass dies künftig genehmigungspflichtig wird. Zwar bestehen
weitere politische Maßnahmen zum Schutz bestimmter Grünlandflächen im Rahmen des
Umweltrechts. Jedoch zeigte sich, dass eine Umwandlung von Dauergrünland auch
auf ökologisch sensiblen Standorten durchaus stattfand, zum Beispiel in Natura
2000-Gebieten, auf Moorstandorten sowie in Wasserschutzgebieten. Hingegen blieb
das Grünland in Naturschutzgebieten und Nationalparks, in denen ein höherer
Schutzstatus gilt, nahezu vollständig erhalten.
Diese Ergebnisse legen
nahe, dass es in einigen Fällen Regelungslücken gibt, Vollzugsdefizite bestehen
oder bestehende Regelungen unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht mehr
greifen. Sowohl die Umwelt- als auch die Agrarpolitik sind hier angesprochen. So
empfehlen die Autoren, die deklarierten Schutzziele des Natur- und
Wasserschutzes zu konkretisieren und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die
Gemeinsame Agrarpolitik beeinflusst durch ihre Förderpolitik einen Großteil der
Grünlandflächen. Mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)
hat die Agrarpolitik ein sehr genaues und zeitnahes Monitoringinstrument an der
Hand; mit den Cross-Compliance-Regelungen lassen sich Grundanforderungen
durchsetzen und die Agrarumweltmaßnahmen bieten positive Anreizinstrumente, mit
deren Hilfe eine gezieltere Flächennutzungspolitik schon heute umsetzbar wäre.
Für die Analysen nutzten die vTI-Wissenschaftler die Flächennachweise
des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Diese
Flächennachweise müssen Landwirte erbringen, um Fördermittel zu erhalten.
Weiterhin wurden Fachkarten zu Schutzgebieten und Zielkulissen des Natur- und
Wasserschutzes sowie Informationen zu Bodentyp und Hangneigung herangezogen und
in einem geographischen Informationssystem (GIS) zusammengeführt. "Im Rahmen der
Agrarförderung werden jedes Jahr mit erheblichem Aufwand aktuelle und hoch
aufgelöste Daten über die landwirtschaftliche Flächennutzung in Deutschland
zusammengetragen", hebt Bernhard Osterburg vom vTI-Institut für Ländliche Räume
hervor. "Diese Daten sind notwendig für die Direktzahlungen, lassen sich aber
auch weit darüber hinaus verwenden."
Weitere Informationen:
http://www.vti.bund.de/de/institute/lr/publikationen/bereich/ab_07_2009_de.pdf
- Arbeitsbericht aus der vTI-Agrarökonomie 07/2009
Die beteiligten Bundesländer haben
die Untersuchung durch die Bereitstellung von Daten maßgeblich unterstützt. Der
Arbeitsbericht (85 Seiten) kann von der Homepage des Instituts für Ländliche
Räume des vTI in der Rubrik "Publikationen" unter "Downloads" herunter geladen
werden.
Osterburg B, Nitsch H, Laggner B, Roggendorf W (2009): Auswertung
von Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems zur Abschätzung von
Wirkungen der EU-Agrarreform auf Umwelt und Landschaft. Arbeitsberichte aus der
vTI-Agrarökonomie 07/2009
Kontakt:
Dipl.-Ing. agr. Bernhard
Osterburg
Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI), Institut für Ländliche
Räume
Bundesallee 50, 38116 Braunschweig
Tel.: 0531 596-5211, E-mail:
bernhard.osterburg@vti.bund.de