Die Aufgaben der Generaldirektion Forschung sind ausgerichtet auf die
Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums. Sie lassen sich wie
folgt zusammenfassen:
Entwicklung der Politik der Europäischen Union
im Bereich Forschung und technologische Entwicklung und damit Leistung
eines Beitrags zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Industrie;
Koordinierung der europäischen Forschungsaktivitäten mit
den Aktivitäten der Mitgliedstaaten;
Unterstützung der Politiken der
Union in anderen Bereichen, wie etwa Umwelt, Gesundheit, Energie,
Regionalentwicklung und anderen;
Förderung eines besseren
Verständnisses der Rolle von Wissenschaft und Forschung in der modernen
Gesellschaft und Beitrag zur öffentlichen Diskussion über
Forschungsfragen im allgemeinen.
Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung dieser Politik ist das
mehrjährige Forschungs-Rahmenprogramm, das die Kooperation zwischen
Universitäten, Forschungszentren und Firmen, einschliesslich von
kleiner und mittlerer Unternehmen, fördert und finanziell unterstützt.
Das aktuelle Sechste Rahmenprogramm läuft von 2002 bis 2006 und ist mit
17,5 Mrd. € dotiert.