Die Thematische Strategie für den Bodenschutz
Lee, Prof. Dr.-Ing. habil. Yeong Heui
Erscheinungsjahr: 2008
In: Mitschang, St. (Hrsg.), Bodenschutzrecht in der EU. Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung Band 5. Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. VI, 290 pp., Frankfurt am Main: Peter Lang: Peter Lang, 2008, S. 5–61, ISBN 978-3-631-57461-4.
Die Europäische Kommission hat im September 2006 nach langer umfassender Vorbereitung die Thematische Strategie für den Bodenschutz vorgelegt. Mit der Vorlage erfüllt die Kommission den Auftrag des Sechsten Umweltaktionsprogramms, das darauf abzielt, einen Beitrag zur Umsetzung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Die Thematische Strategie legt die künftigen Ziele der Bodenschutzpolitik der Europäischen Gemeinschaften fest. Das hervorgehobene Gesamtziel ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung des Bodens auf der Grundlage der Prinzipien der Vermeidung einer weiteren Bodendegradation, der Erhaltung der Bodenfunktionen und der Wiederherstellung von verschlechterten Bodenfunktionen.
Wenn die Böden wirksam geschützt werden sollen, sind Maßnahmen auf supranationaler und nationaler ebenso wie auf regionaler und lokaler Ebene erforderlich. Maßnahmen der Gemeinschaft sind unentbehrlich, um sicherzustellen, dass sämtliche Mitgliedstaaten einen Weg einschlagen, der – wie dies vom EG-Vertrag gefordert ist – zu einem hohen Umweltschutzniveau für den Boden führt. Der Europäischen Kommission war es insoweit gelungen, den Entwurf einer Bodenrahmenrichtlinie trotz zahlreicher Widerstände zur Vorlage zu bringen, wobei das Subsidiaritätsprinzip befolgt wurde.
Im Interesse der Umsetzung des bisher nicht hinreichend umgesetzten Nachhaltigkeitsgebots ist ein wirksamer vorsorgender Bodenschutz, der einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden umfasst und die Böden auch unter Berücksichtigung der Belange zukünftiger Generationen erhält, unumgänglich. Infolgedessen sind die Konkretisierung der bodenschutzspezifischen Vorsorge und die Ausdehnung des Vorsorgegebots auf alle Gefährdungen der europäischen Böden positiv zu bewerten. Zu vermissen ist in der vorgeschlagenen Bodenrahmenrichtlinie allerdings die Festsetzung schadstoffbezogener Qualitätszielgrößen und die Festlegung gemeinschaftlicher Boden-Qualitätsstandards für Schadstoffe – zumindest für die wesentlichen Stoffe, um eine einheitliche Basis für schadstoffbezogenen Maßnahmen zu schaffen. Für die weitere Entwicklung ist zu hoffen, dass sich der europäische Bodenschutz zu einem nachhaltigen Bodenschutz entwickelt. Dafür bedarf es wirksamer steuerungsgeeigneter rechtlicher Instrumente und machbarer Verfahren, welche die Möglichkeit eröffnen, den Verlust an Böden und Bodenqualität durch bereits eingetretene und künftig zu erwartende Verunreinigungen und Inanspruchnahmen von Böden durch Siedlung, Gewerbe und Infrastruktur aufzufangen.
Quellehttp://www.peterlang.de/Index.cfm?vID=57461&vHR=1&vUR=2&vUUR=3&vLang=D
(URL: http://www.peterlang.de/Index.cfm?vID=57461&vHR=1&vUR=2&vUUR=3&vLang=D)