Voraussetzung für die Erforschung der Meere sind moderne Forschungsschiffe mit entsprechender wissenschaftlicher Ausrüstung. Daher beteiligt sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an den Kosten für den Bau und Betrieb von Forschungsschiffen und chartert sie.
Forschungsschiffe
Voraussetzung für die Erforschung der Meere sind moderne Forschungsschiffe mit entsprechender wissenschaftlicher Ausrüstung. Daher beteiligt sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an den Kosten für den Bau und Betrieb von Forschungsschiffen und chartert sie.
Forschungsschiffe METEOR und MARIA S. MERIAN
Diese beiden Forschungsschiffe werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) betreut. Das BMBF beteiligt sich mit je 30 Prozent an den Unterhaltskosten, die über den Projektträger Jülich getragen werden. Die Anträge für Schiffszeiten auf beiden Schiffen werden von der Senatskommission für Ozeanographie bewertet.
ach einer Prioritätensetzung erfolgt im Anschluss an die Begutachtung eine Fahrtplanung. Details des Fahrtplans werden dann zusammen mit den Logistikern der Leitstelle METEOR ausgearbeitet. Der Projektträger Jülich vertritt das BMBF auf den Sitzungen der Senatskommission für Ozeanographie.
Forschungsschiff SONNE
Das Forschungsschiff SONNE wird von praktisch allen marinen Forschungsdisziplinen als Forschungsplattform genutzt und dabei überwiegend im Pazifik eingesetzt. Das BMBF chartert das Forschungsschiff SONNE für 250 Tage pro Jahr bei der RF Forschungsschifffahrt GmbH, dem Eigner des Schiffs. Schiffszeiten und die entsprechende Projektförderung werden im Rahmen von Ausschreibungen im SONNE-Rundbrief vergeben, der zweimal jährlich erscheint.
Ein vom BMBF berufenes Gutachtergremium bewertet die eingereichten Fahrtvorschläge nach wissenschaftlichen Kriterien. Der Projektträger Jülich stellt dann aufgrund einer Prioritätenliste, die auch wissenschaftspolitische Aspekte berücksichtigt, einen Fahrtplan zusammen. Für die Beantragung der Forschungsgenehmigungen und den Containertransport sind die Antragsteller verantwortlich.