Bekanntmachung: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm

Richtlinie zur Förderung der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm.

Zuwendungszweck

Für Deutschland und Griechenland ist die bilaterale Forschungskooperation innerhalb Europas ein wichtiges Element nationaler Forschungspolitik, das sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Zum weiteren Ausbau der Deutsch-Griechischen Partnerschaftsinitiative vom 5. März 2010 beabsichtigen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das General Secretariat for Research and Technology (GSRT) des Ministry of Education, Research and Religious Affairs daher, ihren Forschungs- und Innovationsdialog fortzusetzen und ihre Unterstützung bilateraler Forschungsvorhaben von gemeinsamen Interesse weiter zu intensivieren. Diese Fördermaßnahme schließt an das erfolgreiche erste deutsch-griechische Forschungsprogramm aus dem Jahr 2013 an und belegt die Kontinuität der bilateralen Zusammenarbeit.

Sie soll Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) die Möglichkeit bieten, entsprechend ihren wissenschaftlichen Stärken und ihrer Problemlösungskompetenz gemeinsame Vorhaben mit Partnerinnen/Partnern aus Deutschland und Griechenland umzusetzen. Die Fördermittel sollen es den Einrichtungen ermöglichen, bilaterale Kooperationsmodelle für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Aktivitäten zwischen deutschen und griechischen Institutionen zu entwickeln und umzusetzen.

Durch die Förderung gemeinsamer Forschungsvorhaben soll das in beiden Ländern vorhandene Potenzial für die ­wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit genutzt werden. Mit der Förderung deutsch-griechischer Partnerschaften in innovativen Forschungsbereichen sollen neue Impulse gegeben werden, die zur Intensivierung der ­Beziehungen zwischen den Partnerinnen/Partnern beitragen. In den bilateralen Vorhaben soll darüber hinaus insbe­sondere die Zusammenarbeit von deutschen und griechischen Vertretungen aus Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. Die Fördermaßnahme liefert somit auch einen Beitrag zur Förderinitiative KMU-innovativ des BMBF.

Von besonderer Bedeutung für die nachhaltige Wirksamkeit der Vorhaben ist die Berücksichtigung des Wissens- und Technologietransfer zur Verwertung der erzielten Forschungsleistungen. Damit soll die globale Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen untereinander sowie mit industriellen Partnerinnen/Partnern gestärkt werden. Besonderes Augenmerk gilt darüber hinaus der Einbindung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern auf beiden Seiten, um eine belastbare Basis für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu schaffen.

Im Sinne einer Verzahnung der bilateralen Fördermaßnahme mit europäischen Fördermaßnahmen ist eine Anschlussfähigkeit der gemeinsamen Forschungsvorhaben in europäischen Programmen (wie in den thematischen Prioritäten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020) anzustreben.

Für diese Fördermaßnahme stellen sowohl BMBF als auch GSRT jeweils insgesamt bis zu neun Millionen Euro zur Verfügung.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte im Bereich der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation in den folgenden Themenfeldern:

A. Gesundheitsforschung:

  • Translationale epidemiologische Studien zu zoonotischen Infektionskrankheiten beim Menschen.


B. Bio-Ökonomie:

  • Projekte aus dem Feld der Bio-Ökonomie sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF in diesem Bereich begleiten und unterstützen. Deshalb sollen die Projektanträge einen signifikanten Beitrag zum Themenfeld Agrarproduktion nachhaltig gestalten der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 aufweisen.


C. Energie:

  • Energiesparende Technologien, z. B. für den Gebäude-, Industrie- oder Landwirtschaftssektor;
  • Technologien zur Erzeugung und Speicherung Erneuerbarer Energie, z. B. Solarstromanlagen, kleine hydro­elektrische Mehrzwecksysteme, Wellenenergie, Geothermie, kleine Windanlagen, Hybrid- und Biokraftstoffe, Brennstoffzellen und Wasserstofferzeugung, integrierte Systeme zur Nutzung Erneuerbarer Energien für Insellösungen;
  • Intelligente Netze, Übertragungs- und Verteilungssysteme, z. B. Synergien mit IKT/Energiesektoren, Optimierung der Transmission und Verteilung von elektrischer Energie;
  • Reduzierung der umwelt- und klimaschädlichen Auswirkungen der Energieerzeugung aus konventionellen Energieträgern; z. B. thermoelektrische Anlagen, Extrahierung von Kohlenwasserstoffen, grüne Technologien;
  • Wissenschaftliche und technologische Unterstützung für öffentliche Energiepolitik: Ausbau der Wertschöpfungskette und Stärkung der Schnittstellen zwischen den Sektoren Energie und Transport/Tourismus/Stadtentwicklung/Materialien, sowie sozioökonomische Aspekte, Fragen der Bürgerbeteiligung und Akzeptanz.


D. Kultur-Tourismus-Kultur/Innovation und Soziale Herausforderungen:

  • Digitale Dokumentation von kulturellem Erbe;
  • Entwicklung kultureller und institutioneller Innovationen in Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.


E. Materialforschung:

  • Nanotechnologie (mit Fokus auf Nanokohlenstoffe und deren Anwendungen in Membranen und porösen Materialien) für industrielle Anwendungen.


F. Schlüsseltechnologien:

  • Optische Technologien: Industriegeführte Projekte (2+2-Projekte) auf dem Gebiet der optischen Metrologie mit Anwendung in Sektor übergreifenden Maßnahmen mit einer Gesamtförderquote von 50 % (zzgl. möglicher ­differenzierter Aufschläge).


Die Bekanntmachung zielt darauf ab,

a. die Wettbewerbsfähigkeit und das Innovationspotenzial beider Länder insgesamt zu verbessern,
b. die Anstrengungen und vorhandenen Ressourcen auf thematische Felder zu fokussieren, die für beide Länder von hoher Bedeutung sind,
c. die Forschungskapazitäten sowie deren Spezialisierungen zu stärken,
d. die Exzellenz in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation zu fördern,
e. die Entwicklung von spezialisiertem wissenschaftlichen Personal (insbesondere Nachwuchskräften) sowie von wettbewerbsfähigen Produkten/Dienstleistungen zu unterstützen,
f. die Entwicklung neuen Wissens – einschließlich neuer Technologien – oder gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsressourcen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Befriedigung signifikanter gesellschaftlicher Bedürfnisse zu fördern,
g. den Wissens- und Technologietransfer, d. h die Diffusion und Verbreitung von Wissen und Technologie im Sinne ihrer wirtschaftlichen Nutzbarmachung für Dritte zu unterstützen,
h. die Forschungszusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie zu stärken sowie den privaten Sektor zu ermutigen, in Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten zu investieren,
i. die beteiligten Projektpartnerinnen/Projektpartner in ihren jeweiligen themenspezifischen Feldern im Hinblick auf die Anschlussfähigkeit im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 zu unterstützen und
j. über die wissenschaftliche Kooperation der Partnerinnen/Partner aus Deutschland und Griechenland. den Euro­päischen Forschungsraum insgesamt zu stärken.


Um diese Ziele umzusetzen, ist die Zusammenarbeit von deutschen und griechischen Partnerinnen/Partnern aus Forschung und Wirtschaft in gemeinsamen Projekten von besonderer Bedeutung.