Der Beitrag behandelt die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzip in das Bodenschutzrecht. Er schildert die Genese des Bodenschutzes und des Bodenschutzrechts in Deutschland, das in seiner Zweckbestimmung zwar davon spricht, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern, dabei aber das Prinzip – im Sinne des vorherrschenden Begriffsverständnisses - im Gesetz nicht instrumentiert.
Das gilt auch für den flächenhaften Bodenschutz in der räumlichen Planung. Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne zwar eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung leisten und nach § 1a Abs. 2 des Gesetzes soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Diese Grundsätze dringen allerdings in die konkrete Planungspraxis nicht oder jedenfalls nicht hinreichend durch.
Insgesamt werden dem Nachhaltigkeitsziel entsprechende Anforderungen des Bodenschutzes, die Forderungen der Bodenschutzkonzeption aus dem Jahre 1985, die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" aus den Jahren 1997 und 1998 und auch die Zweckbestimmung des Bodenschutzgesetzes mit der Attributierung „nachhaltig“ durch die instrumentelle Ausstattung des Bodenschutzgesetzes und des Baugesetzbuches nicht eingelöst.
Innovations as the Key to Sustainability
International Partnerships (CLIENT)
Foundries
10/2009 - 09/2013
05/2009 - 04/2013
05/2009 - 04/2013
Antifouling (only available in German)
Road Reconstruction (only available in German) 


