Bodenschutzrecht in der Republik Korea und in Japan
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Lee, Prof. Dr.-Ing. habil. Yeong Heui (2007)
Year of publication: 2007
In: Bodenschutz. Ergänzbares Handbuch der Maßnahmen und Empfehlungen für Schutz, Pflege und Sanierung von Böden, Landschaft und Grundwasser, Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2007, BoS 45. Lfg. VII/07, Kennzahl 0320.
Nachhaltige Entwicklung und ein davon umfasster nachhaltiger Bodenschutz, ein den Empfehlungen der Agenda 21 von Rio de Janeiro von 1992 entsprechender Bodenschutz, wird mit appellativen Darlegungen von wissenschaftlicher Seite seit inzwischen fast einem halben Jahrhundert gefordert, jedoch von der Politik nicht oder sehr unzureichend umgesetzt, obwohl das im Interesse des Schutzes des ökologischen Systems, nicht zuletzt des Trinkwassers, erforderlich wäre. Schon die Rio-Agenda 21 formulierte eindeutige Hinweise und Empfehlungen und machte das globale Ausmaß der Bodengefährdungen, insbesondere der Bodendegradation, deutlich.
Für die Bodensituation in der Republik Korea und Japan sind vornehmlich drei sich gegenseitig beeinflussende Faktoren maßgebend: der hohe Industrialisierungsgrad, die Flächenknappheit und die daraus resultierende hohe Bevölkerungsdichte. Die ökologische Gesamtsituation ist durch starke stoffliche Belastung, Zersiedlung und hohen Flächenverbrauch gekennzeichnet. Insgesamt ist das Bild des Bodenzustandes trotz zahlreicher zwischenzeitlicher gegensteuernder Maßnahmen nicht günstig und die künftige Entwicklung der Böden pessimistisch zu bewerten. Was das Recht anbelangt, sind zudem unverändert Vollzugsdefizite zu beklagen sowie in den letzten Jahren zunehmend Verfahrens- und Genehmigungserleichterungen unter dem Einfluss kurzsichtiger wirtschaftlicher Interessen, die den Umweltschutz konterkarieren.
Sowohl Südkorea als auch Japan verfügen, ebenso wie Deutschland, über spezielles Bodenschutzrecht, wobei beim Vergleich der drei Länder Südkorea deutlich am Günstigsten abschneidet, da die Bodenvorsorge dort am stärksten instrumentiert ist. Der Bodenschutz ist dort ein relativ junges Problemfeld, das noch der Weiterentwicklung und der verstärkten Aufmerksamkeit bedarf, weil der Boden ein essentieller Kernbestandteil der gefährdeten natürlichen Umwelt ist. Kein Staat kann es sich vor diesem Hintergrund leisten, sich angesichts der Gefährdungen des ?vergessenen? Umweltkompartiments mit dem vorhandenen Regelungsspektrum und der gegenwärtigen Vollzugssituation zufrieden zu geben.
Sourcehttp://www.esv.info/download/katalog/inhvzch/9783503027187.pdf
(URL: http://www.esv.info/download/katalog/inhvzch/9783503027187.pdf)