Richtlinie zur Erarbeitung von Lösungen im Küsten- und Hochwasserschutz sowie der Unterhaltung von Wasserstraßen und Häfen

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) und des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit zum Thema „Entwicklung von nachhaltigen Lösungen im Küsten- und Hochwasserschutz sowie der Unterhaltung von Wasserstraßen und Häfen“, Bundesanzeiger vom 07.06.2021

Vom 29. April 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Küstengebiete der fünf norddeutschen Bundesländer an der Nord- und Ostsee sind durch ihre überregional bedeutenden Siedlungs- und Wirtschaftsbereiche gekennzeichnet. Gleichzeitig stellen die weitgehend durch natürliche Prozesse geprägten Küstengewässer einschließlich der Ästuare besonders wertvolle und erhaltenswerte Ökosysteme dar. Heute leben rund 15 Millionen Menschen in den fünf deutschen Küstenländern, davon etwa 2,4 Millionen in von Sturmfluten bedrohten Küstenniederungen. Wasserstraßen und Häfen bilden eine wesentliche nationale Grundlage für die Sicherstellung der Wirtschaftskraft.

In Anbetracht der vielfältigen steigenden Ansprüche, wachsenden Risiken und komplexen Wechselwirkungen wachsen die gesellschaftlichen Herausforderungen an den Küstenraum. Dabei gilt es nicht nur, die Menschen und ihre Lebens- und Wirtschaftsräume vor Überflutung und Landverlusten zu schützen, sondern wesentlich ist auch, die Küste und die Küstenmeere für zukünftige Generationen zu bewahren. Infrastrukturen des Küstenschutzes sowie der Wasserstraßen und Häfen sind für die Sicherung der Wirtschaftskraft unerlässlich. Schon heute und auch zukünftig müssen dabei die natürlichen Ressourcen und Funktionalitäten der Küstenökosysteme geschützt und erhalten werden.

Das resultierende Spannungsfeld aus unterschiedlichen Interessen wird durch die Folgen des Klimawandels noch verstärkt. Klimatische Veränderungen können zum Anstieg des Meeresspiegels und zur Veränderung hydrodynamischer, morphologischer und meteorologischer Prozesse führen.

Bei der Umsetzung des Küsten- und Hochwasserschutzes sowie der Unterhaltung und Anpassung von Wasserstraßen und Häfen müssen die zuständigen Bundes- und Landesbehörden ihre Aufgaben vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen erfüllen. Für ihre Arbeit bilden praxisrelevante Ergebnisse der Forschung im Küsteningenieurwesen eine unverzichtbare Grundlage.

Das Kuratorium für Küsteningenieurwesen − KFKI (https://www.kfki.de/de) koordiniert und begleitet als Gremium der im Küsteningenieurwesen tätigen Ministerien des Bundes und der Länder die anwendungsbezogene Forschung in den Bereichen Küsten‐ und Hochwasserschutz sowie in den Bereichen Unterhaltung und Bau von Wasserstraßen und Häfen. Das KFKI hat das Ziel, eine ingenieur- und naturwissenschaftliche Wissensbasis zu schaffen, welche die im KFKI zusammengeschlossenen Bundes- und Länderverwaltungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen können.

Förderziel:

Diese Förderrichtlinie setzt Themen des KFKI-Forschungsrahmens (https://www.kfki.de/de/foerderung/forschungsrahmen) um. Sie soll dazu beitragen, das Systemverständnis der komplex interagierenden hydrologischen, hydro­dynamischen, morphologischen, meteorologischen und auch biologischen Vorgänge zu verbessern, dies auch vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen. Darauf aufbauend soll sie dazu beitragen, Infrastrukturen in den Bereichen Küsten‐ und Hochwasserschutz sowie im Bereich der Unterhaltung von Wasserstraßen und Häfen sicher und nachhaltig zu gestalten. Damit soll zum einen das Risikomanagement mit Blick auf Gefahren, die aus Meerwasserüberflutungen oder Küstenerosion entstehen können, verbessert werden. Zum anderen soll die Entwicklung ökosystembasierter und Ressourcen schonender Ansätze in der Unterhaltung und im Bau von Infrastrukturen vorangetrieben werden.

Die Förderrichtlinie ist in das Forschungsprogramm der Bundesregierung MARE:N eingebettet. Dieses zielt in seiner Programmatik zur Küstenforschung auf inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze zur nachhaltigen Entwicklung des Küstenraums und stellt den Transfer der Ergebnisse in die gesellschaftlichen und politischen Entscheidungs­prozesse in den Fokus der Forschungsförderung (https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/MARE_N.pdf). Der kohärenten, zwischen Bund und Ländern abgestimmten Forschung kommt daher auch in dieser Förderrichtlinie eine besondere Bedeutung zu. Außerdem unterstützt diese Förderrichtlinie die FONA-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Aktion 4 „Klimawandelbedingte Extremereignisse in Deutschland erforschen" sowie die internationalen Zielsetzungen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals − SDG) in den Bereichen „Maßnahmen zum Klimaschutz – die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen stärken" (SDG 13) und „Leben unter Wasser – Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen" (SDG 14).

Zuwendungszweck:

Um die Förderziele zu erreichen, werden transdisziplinäre Projekte gefördert, die zu einem verbesserten Verständnis der hydro- und morphodynamischen Vorgänge in Küstengebieten beitragen. Außerdem werden Projekte gefördert, die zur Weiterentwicklung von Bemessungsverfahren sowie zur Optimierung von Strukturen, Anlagen und Bauwerken des Küsteningenieurwesens führen oder die nachhaltige Entwicklung und Gestaltung des Küsten- und Hochwasserschutzes unter Einbeziehung ökosystembasierter Ansätze unterstützen. Um die anwendungsbezogene Ausrichtung der Forschung sicherzustellen, wird vorausgesetzt, dass Anwender von Beginn an in die Projektentwicklung einbezogen werden.