Neue Förderung für Nachwuchsgruppen der Kohlendioxid- und Wasserstoff-Forschung

Exzellente Nachwuchsgruppen der Kohlendioxid- und Wasserstoffforschung können sich noch bis zum 6. April um Förderung bewerben. Gefragt sind Innovationen zu den Themen „Künstliche Photosynthese“ und „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung“.

Mit der Förderrichtlinie „Nachwuchsgruppen für „Künstliche Photosynthese" und „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung" (SINATRA) adressiert das Bundesforschungsministerium exzellente Nachwuchsforschende aus Ingenieur- und Naturwissenschaften. Sie sind aufgerufen, sich der Erforschung und Entwicklung von innovativen, integrierten und interdisziplinären Lösungen zu einem der beiden Themen zu widmen. Die angestrebten Innovationen sollen die klimaneutrale, dezentrale Energieversorgung durch Wasserstoff unterstützen und dazu beitragen, einen nachhaltigen Kohlenstoffkreislauf im Sinne einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie" zu verankern.

Fragestellungen des ersten Forschungsfeldes „Künstliche Photosynthese" sind u.a. die Integration von Teilprozessen der künstlichen Photosynthese in ein aufeinander abgestimmtes, funktionierendes Gesamtsystem; die Entwicklung von Katalysatoren zur photoinduzierten Wasserspaltung, CO2-Reduktion oder zu anderen Schlüsselreaktionen sowie Ansätze zur Verwendung konzentrierten Sonnenlichts in Systemen zur künstlichen Photosynthese.
Im zweiten Forschungsfeld „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstoffherstellung" steht die Entwicklung und Weiterentwicklung von Technologien zur Nutzung alternativer Rohstoffquellen zur Wasserstofferzeugung im Fokus. Auf Rohstoffseite können dabei beispielhaft Kunststoffreste, Schmutz- und Abwasser und biogene Rest- und Abfallstoffe untersucht werden.
Ein wissenschaftliches Querschnittsprojekt soll alle Forschungen organisatorisch und inhaltlich begleiten, insbesondere in der Aufbereitung und internationalen Kommunikation der Erkenntnisse.

Das Antragsverfahren für die bis zu sechsjährige Förderung ist zweistufig angelegt. Zunächst können bis zum 6. April 2023 Projektskizzen eingereicht werden. Ausgewählte Antragstellerinnen und Antragsteller werden anschließend zu einer persönlichen bzw. digitalen Präsentation eingeladen. Auf der Grundlage der Bewertung von Projektskizze und Präsentation durch Fachleute werden die für eine Förderung geeigneten Gruppen ausgewählt.