Bekanntmachung: IPCC-Sonderbericht zu 1,5 °C globale Erwärmung 

Richtlinie zur Förderung erweiterter und verbesserter wissenschaftlicher Grundlagen für den IPCC-Sonderbericht zu 1,5 °C globale Erwärmung (SR1.5). Bundesanzeiger vom 02.08.2016

Das erste weltweite und völkerrechtlich verbindliche Klimaschutzabkommen, das im Dezember 2015 in Paris verabschiedet wurde, sieht für die globale Erwärmung eine Obergrenze von 2 °C vor. Darüber hinaus legt der Vertrag fest, dass Anstrengungen unternommen werden sollen, um die Erderwärmung möglichst auf 1,5 °C zu beschränken. Die Staaten der UN-Klimarahmenkonvention baten daher den Weltklimarat IPCC, den wissenschaftlichen Sachstand für eine 1,5 °C-Erwärmung in einem Sonderbericht zusammenzufassen. Das IPCC-Plenum hat im April 2016 in Nairobi über den Zeitplan des sechsten Berichtszyklus (2016 bis 2022) sowie über Anzahl und Themen der Sonderberichte entschieden, die zusätzlich zum Hauptbericht, dem Sechsten Sachstandsbericht, erstellt werden sollen. Der IPCC wird bis 2020 drei Sonderberichte erstellen, einen davon zu 1,5 °C globaler Erwärmung (SR1.5). Mit der Erstellung dieses Berichts kommt der IPCC der Bitte der Konferenz der Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention Ende 2015 in Paris (COP21) nach. Der Bericht soll den wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Folgen von 1,5 °C Erwärmung gegenüber vorindustriellen Bedingungen und über die mit einer solchen Erwärmung konsistenten Treibhausgas-Emissionen zusammenfassen. Der Sonderbericht soll vor der Konferenz der Vertragsparteien der UNFCCC im Jahr 2018 vorliegen.

Der Fünfte IPCC Sachstandsbericht (AR5) stellt fest, dass nur eine begrenzte Zahl von Studien zu Entwicklungspfaden, die einer Begrenzung der Erwärmung von 1,5 °C entsprächen, zur Verfügung steht und die wissenschaftlichen Grundlagen für die Bewertung noch nicht umfangreich genug sind. Eine möglichst breite und fundierte Wissens- und Entscheidungsbasis ist jedoch dringend erforderlich.

Neben offenen Fragen zu Transformationspfaden und Klimaschutz sind Untersuchungen notwendig, die Unterschiede in den physikalischen und meteorologischen Auswirkungen bei einer Erwärmung von 1,5 °C gegenüber 2 °C und den damit verbundenen Folgen möglichst umfassend herausarbeiten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit dieser Bekanntmachung deshalb das Ziel, durch konkrete, politikrelevante und kurzfristig realisierbare Beiträge aus der Forschung einen wichtigen Beitrag zur Verbreiterung und Verbesserung der Wissensgrundlage des SR1.5 zu schaffen.


Die Frist für Veröffentlichungen, die noch in den Bericht aufgenommen werden können, endet nach derzeitiger Planung bereits Anfang 2018. Forschungsbeiträge, die im Rahmen dieser Bekanntmachung durchgeführt werden sollen, müssen darauf ausgerichtet sein, innerhalb des engen Zeitplans zur Realisierung des SR1.5 Ergebnisse zu erzielen. Darüber hinaus ist nach der Veröffentlichung des SR1.5 im Herbst 2018 eine politische Debatte über die Konsequenzen des Berichts für die Klimapolitik in Deutschland und darüber hinaus zu erwarten. Für diese Debatte ist zusätzlich eine gezielte Aufbereitung und Transferleistung der wissenschaftlichen Aussagen erforderlich, die nach der Frist für die Veröffentlichungen für den SR1.5 während des Jahres 2018 erfolgen kann.

Mit dieser Fördermaßnahme leistet das BMBF einen Beitrag zur Umsetzung des Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA³) (siehe http://www.bmbf.de/pub/Rahmenprogramm_FONA.pdf), insbesondere im Bereich der Vorsorgeforschung zum Klimawandel und der internationalen Zusammenarbeit in der Vorsorgeforschung.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier