Bekanntmachung: Forschung und Entwicklung für eine nachhaltige Energieversorgung Europas

Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit mit Frankreich unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft ("2+2"-Projekte) bei Forschung und Entwicklung für eine nachhaltige Energieversorgung Europas. Bundesanzeiger vom 12.10.2018

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Zur Begrenzung der Erderwärmung auf zwei Grad Celsius fordert das Pariser Übereinkommen zum Klimaschutz (COP21) aus dem Jahr 2015 eine Absenkung der Treibhausgasemissionen sowie Reduzierung des globalen CO2-Fußabdrucks auf null bis zum Jahr 2050. Dies macht einen umfassenden Umbau der Energieversorgung in Richtung ­Nachhaltigkeit und erneuerbarer Energien erforderlich. Die Gesellschaften Europas sind gefordert, neue Wege für den Elektrizitätssektor wie auch für Verkehr, Industrie und Wärme/Kälteversorgung zu finden.

Forschung und Entwicklung kommt in diesem Prozess eine entscheidende Rolle zu. Sie legen die Grundlage der benötigten Lösungen für effiziente, sichere und bezahlbare Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Agence Nationale de la Recherche (ANR) knüpfen mit dieser gemeinsamen Bekanntmachung an die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie an. Ziel ist es, die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Energieforschung zu stärken und Innovationsprozesse in Deutschland und Frankreich anzuregen, wie es beim deutsch-französischen Ministerrat am 13. Juli 2017 vereinbart wurde.

Die Fördermaßnahme soll durch gemeinsame Forschungsprojekte von Wissenschaftlern in Frankreich und Deutschland hochinnovative Lösungen für eine effiziente, bezahlbare und umweltfreundliche Energieversorgung auf der Grundlage Erneuerbarer Energien für Frankreich, Deutschland und Europa bereitstellen, welche in einem übergreifenden Ansatz mehrere Sektoren (Energie, Verkehr, Industrie und Haushalte) betrachten. Neben technischen Aspekten sollen auch ökonomische und gesellschaftliche Herausforderungen der Energiewende in Europa in einem systemischen Ansatz berücksichtigt werden.

Die Bekanntmachung richtet sich an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der freien Wirtschaft sowie andere Organisationen, die Forschungsbeiträge liefern. Die Einbindung von Partnern entlang der gesamten Innovationskette von Forschung zu Wirtschaft bis hin zu Endanwendern soll dazu führen, dass Lösungen mit praktischer Relevanz entwickelt werden.

Im Rahmen der Fördermaßnahme sollen deutsche und französische Partner mit komplementären Kompetenzen in einem Konsortium an einem gemeinsamen Vorhaben eng zusammenarbeiten.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2043.html