Bekanntmachung zum Thema „Stärkung der Resilienz, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität der europäischen Wälder und der forstbasierten Wirtschaft“ innerhalb der europäischen FOREST-Partnerschaft
FOREST ist eine länderübergreifende Initiative, in der sich europäische und außereuropäische Staaten mit der Europäischen Kommission zu einer strategischen Allianz zusammengeschlossen haben. Die Partnerschaft verfolgt das Ziel, Spitzenforschung und Innovation zu fördern, um die Entwicklung einer nachhaltigen, kreislauforientierten Bioökonomie und die Sicherung der Ressourcensouveränität auf der Grundlage von Waldökosystemen zu unterstützen.
Durch eine länderübergreifende Koordinierung will die Partnerschaft Fragmentierung überwinden, Zusammenarbeit und Wissensaustausch fördern und damit die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen, Biodiversität und Bodengesundheit stärken. Sie leistet damit einen Beitrag zu den globalen Herausforderungen Klimaschutz und Klimaanpassung, Erhalt und Wiederherstellung der Biodiversität und zur Nachhaltigkeitstransformation in Wirtschaft und Gesellschaft.
Im Rahmen dieser Zielstellung sind insgesamt sieben Joint Calls zu den prioritären Forschungsbereichen der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda geplant. Diese werden jährlich auf der Internetseite der FOREST-Partnerschaft (https://www.forest-partnership.eu) veröffentlicht.
Diese Rahmenbekanntmachung definiert die spezifischen Förderbedingungen für Antragstellende, die sich innerhalb dieser transnationalen Ausschreibung auf Mittel des BMFTR bewerben möchten. Für die einzelnen Joint Calls ist die Veröffentlichung von spezifischen Förderaufrufen durch die FOREST-Partnerschaft, sowie auf nationaler Ebene durch das BMFTR, vorgesehen. Für alle Förderaufrufe gelten die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung. Die jeweiligen Förderaufrufe nehmen Bezug auf die in dieser Rahmenbekanntmachung dargelegten Kriterien und werden auf der Internetseite des BMFTR (https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/forest.php) veröffentlicht.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Wälder bedecken über 40 Prozent der Landfläche der Europäischen Union (EU) und sind ökologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich von zentraler Bedeutung. Die Forst- und Holzwirtschaft zählt zu den größten Industriezweigen Europas und leistet einen wichtigen Beitrag zur Ressourcensouveränität durch Versorgung mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz. Nachwachsende Rohstoffe aus dem Wald verringern die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und unterstützen den Übergang zu einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und resilienten Wirtschaft. Wälder erbringen wesentliche Ökosystemleistungen wie Kohlenstoffbindung, Biodiversitätserhalt, Wasserregulierung und Beschäftigung im ländlichen Raum.
Von der Forst- und Holzwirtschaft wird auch ein erheblicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele erwartet. CO₂-Minderungspotenziale bestehen durch klimastabilen Waldumbau und den Erhalt beziehungsweise Ausbau der Speicherleistung der Wälder sowie entlang der gesamten Wertschöpfungskette Wald-Holz – etwa durch verbesserte Kreislaufführung, längere Nutzungsdauer, neue stoffliche Anwendungen und innovative Verarbeitungsverfahren. Hierfür sind Anstrengungen in neuer Dimension erforderlich.
Gleichzeitig stehen Europas Wälder unter wachsendem Druck durch Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Bodendegradation und nicht nachhaltiger Nutzung. Zunehmende Kalamitäten wie Brände, Dürren, Schädlinge und Krankheiten gefährden ihre Stabilität. Parallel steigen die gesellschaftlichen Erwartungen an naturbasierte Lösungen, nachhaltige Produkte und multifunktionale Landschaften. Vor diesem Hintergrund ist eine gezielte Forschungsförderung notwendig, um Wälder resilient zu gestalten, ihre Leistungen zu sichern und ihre Potenziale für Klimaschutz, Wertschöpfung und nachhaltige Entwicklung weiter zu erschließen.
Die Rahmenbekanntmachung zielt darauf ab, durch FuEuI-Zusammenarbeit mit Partnerländern die Wertschöpfungskette Wald-Holz und das Ökosystem Wald zu stärken und die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsfähige Waldwirtschaft und Versorgung mit dem Rohstoff Holz zu schaffen. Hierfür sollen länderübergreifende Konsortien aus Wissenschaft und Wirtschaft anwendungsorientierte FuE-Ergebnisse bereitstellen, die zu einer signifikanten Weiterentwicklung im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik führen. Erste erfolgreiche Umsetzungen in die Praxis werden drei bis fünf Jahre nach Abschluss der Förderung erwartet. Das Erreichen der Ziele der Rahmenbekanntmachung wird anhand von quantifizierbaren Meilensteinen und Kennzahlen gemessen und bewertet.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/06/2026-06-25-bekanntmachung-forest.html