Der Weltklimarat IPCC und die Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle

Der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC) ist eine Einrichtung der Vereinten Nationen. Seit seiner Gründung 1988 stellt er die Grundlagen für wissenschaftsbasierte Entscheidungen der Klimapolitik bereit, ohne jedoch konkrete Lösungswege vorzuschlagen oder politische Handlungsempfehlungen zu geben. Die Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle fungiert als nationale Anlaufstelle für Wissenschaft, Regierung, Behörden, Öffentlichkeit und Medien bei Fragen zum Weltklimarat und berät die Bundesregierung in IPCC-Angelegenheiten.

Als ein hochkarätiges Instrument zur wissenschaftlichen Politikberatung belegt der Weltklimarat IPCC die Relevanz der Forschung zum Klimawandel für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft: Die Wissenschaft hat großen Anteil daran, dass der globale Klimawandel als Problem erkannt und seine Ursachen verstanden sind, und sie zeigt innovative Lösungswege auf.

Der IPCC ist gleichzeitig wissenschaftliches Gremium und zwischenstaatlicher Ausschuss. In seinem Auftrag bündeln und bewerten tausende von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weltweit die Ergebnisse der Forschung zum Klimawandel.

Das Hauptprodukt des IPCC sind seine Sachstandsberichte. Zuletzt wurde der Sechste IPCC-Sachstandsbericht (AR6) erstellt. 

Dieser stellt ohne Zweifel fest: Der Klimawandel ist weltweit in allen Regionen nachweisbar und wurde durch menschliche Aktivitäten verursacht. Auch zeigt er, dass der Klimawandel in den vergangenen Jahrzehnten schneller vorangeschritten ist als zuvor.

Der Bericht macht außerdem deutlich, dass der menschengemachte Klimawandel seit Jahrzehnten erhebliche negative Folgen für Natur und Menschen in allen Regionen hat und dass ein weiter fortschreitender Klimawandel viele Risiken weiter erhöhen würde und zu Folgen führen kann, wie sie noch nie beobachtet wurden. Der IPCC zeigt Möglichkeiten auf, wie die Menschheit den Klimawandel und seine Risiken mindern bzw. sich an unvermeidbare Folgen und Schäden anpassen kann.

Trotz der Fortschritte seit Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens sind die Treibhausgasemissionen weiter angestiegen. Der Sechste IPCC-Sachstandsbericht zeigt: Mit den bis Anfang Oktober 2021 bei der Klimarahmenkonvention UNFCCC eingereichten nationalen Klimaschutzplänen würde die Erwärmung nicht auf 1,5 °C über vorindustriellen Werten begrenzt. Selbst, um unter 2 °C globaler Erwärmung zu bleiben, wäre eine abrupte, sehr große Steigerung dieser Anstrengungen vom Jahr 2030 an erforderlich. Der Bericht zeigt auch, welche Minderungsmöglichkeiten in allen Sektoren bestehen, und trifft Aussagen zu Potenzial und Kosten dieser Optionen.

Zusätzlich zum AR6 hat der IPCC im Mitte 2023 abgeschlossenen, sechsten Berichtszyklus drei Sonderberichte zu den Themen „1,5 °C globale Erwärmung" (SR1.5), „Klimawandel und Landsysteme" (SRCCL) und „Ozean und Kryosphäre" (SROCC) erstellt und die IPCC-Methoden von 2006 zur Treibhausgas-Berichterstattung ergänzt (MR2019).

Ein Synthesebericht fasst die wesentlichen Aussagen aus all diesen Berichten zusammen.

Aus Deutschland waren insgesamt 55 Expertinnen und Experten Mitglieder in den Kernteams für die genannten Berichte. Darüber hinaus engagierten sich zahlreiche weitere Fachleute in der Begutachtung und wissenschaftlichen Qualitätskontrolle. Das BMBF begrüßt das Engagement von Forscherinnen und Forschern aus Deutschland und der ganzen Welt, die für diese Tätigkeit nicht zusätzlich bezahlt werden.

Im Juli 2023 wurde mit der Neuwahl des IPCC-Vorstands der siebte Berichtszyklus eröffnet. Für diesen Zyklus wurde die Erstellung folgender Berichte beschlossen:

  • Sonderbericht über "Klimawandel und Städte" (Climate Change and Cities)
  • Methodikbericht über kurzlebige klimawirksame Substanzen (Methodology Report on Short-Lived Climate Forcers)
  • Methodikbericht zur Inventarisierung von CO2-Entnahme, -nutzung und -speicherung (CDR, CCU/S)
  • Siebter IPCC-Sachstandsbericht (AR7) bestehend aus:
    • Beitrag von Arbeitsgruppe 1: „Naturwissenschaftliche Grundlagen" (The Physical Science Basis)
    • Beitrag von Arbeitsgruppe 2: „Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit" (Impacts, Adaptation and Vulnerability), verbunden mit einem eigenständigen Berichtsteil zu „Methoden zur Bewertung von Anpassung" (Update der IPCC Technical guidelines on impacts and adaptation incl. adaptation indicators, metrics and methodologies von 1994)
    • Beitrag von Arbeitsgruppe 3: „Minderung des Klimawandels" (Mitigation of Climate Change)
  • Synthesebericht des siebten Berichtszyklus

Der IPCC-Prozess liefert eine zuverlässige wissenschaftliche Basis für die nationale und internationale Klimapolitik. Das BMBF unterstützt diesen einzigartigen Risikomonitor für eine wissensbasierte Vorsorgepolitik in Sachen Klimawandel auf vielfältige Weise:

  • Rund 600 Millionen Euro wurden in den letzten zehn Jahren in Klimaforschungsprogramme investiert: in die direkte Unterstützung des IPCC-Prozesses beispielsweise für Modellrechnungen und Infrastruktur sowie in Forschungsprojekte, deren Ergebnisse in die Berichte des aktuellen Berichtszyklus eingehen bzw. eingegangen sind. Diese Kontinuität und der Umfang der Klimaforschungsförderung durch das BMBF hat die Wissenschaft in Deutschland in die Lage versetzt, in hohem Maße zu den IPCC-Sachstands- und Sonderberichten beizutragen.
  • Das BMBF setzt sich darüber hinaus für Qualitätssicherung ein, indem es den deutschen Koordinierenden Leitautorinnen und -autoren der IPCC-Berichte wissenschaftliche Assistenzen zur Seite stellt, und die Geschäftsstelle der IPCC-Arbeitsgruppe II zu Folgen des Klimawandels, Anpassung und Verwundbarkeit (Sitz am Alfred-Wegener-Institut, AWI, Ko-Vorsitzender: Prof. Hans-Otto Pörtner) finanziell unterstützt. Bereits für den Fünften Sachstandsbericht (AR5) finanzierte das BMBF von 2010 bis 2015 die Geschäftsstelle der IPCC-Arbeitsgruppe III zur Minderung des Klimawandels (Sitz am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, PIK, damaliger Ko-Vorsitzender: Prof. Ottmar Edenhofer).
  • Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt (AA) organisiert das BMBF regelmäßig Dialoge über den IPCC-Prozess und die Befunde der IPCC-Berichte als Plattform für den politischen und gesellschaftlichen Austausch zu Handlungskonzepten und Forschungslücken.

Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle – Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Regierung im Bereich Klimawandel

Das BMBF hat gemeinsam mit dem BMUB (heute BMUV) 1998 die Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle am DLR Projektträger eingerichtet. Bei der Neuorganisation der Bundesregierung ging die Federführung für den IPCC vom BMUV an das Auswärtige Amt (AA) über. Die Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle fungiert als nationale Anlaufstelle für Wissenschaft, Regierung, Behörden, Öffentlichkeit und Medien bei Fragen zum Weltklimarat und fördert die Integration der Ergebnisse deutscher Forschergruppen in die internationale Bestandsaufnahme zur Klimaänderung. Als Dienstleister berät die Koordinierungsstelle die Bundesregierung in IPCC-Angelegenheiten und hilft dabei, den IPCC als Institution zu stärken, seine Verfahren zu verbessern und die Qualität seiner Berichte zu sichern. Nähere Informationen finden Sie auf der De-IPCC Webseite.

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