Förderinitiative Zukunftsfähige Stromnetze

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet zukunftsfähiger Stromnetztechnologien Förderinitiative Zukunftsfähige Stromnetze.

Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept vom 28. September 2010 und den Entscheidungen zum Energiepaket am 6. Juni 2011 die Energiewende eingeleitet: Deutschland soll eine der energieeffizientesten Volkswirtschaften der Welt werden und zügig in das Zeitalter der erneuerbaren Energien voranschreiten. Dies spiegelt sich in den quantitativen energie- und umweltpolitischen Zielvorgaben der Bundesregierung wider, die die Energieversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2050 in ihren Grundzügen vorgeben.

Zu den wichtigsten Vorgaben zählen:
  • die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80 % bis 95 % gegenüber dem Wert von 1990 (2020: 40 %),
  • der Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2050 auf einen Anteil von 60 % am Bruttoendenergieverbrauch bzw. 80 % am Bruttostromverbrauch (2020: 18 %, bzw. 35 %) sowie
  • die Verminderung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 um 50 % gegenüber 2008 (2020: 20 %).
Diese ehrgeizigen Ziele sollen verbunden mit einem hohen Wohlstandsniveau und einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden. Dies erfordert einen grundlegenden Umbau der Energieversorgungssysteme. Konsequenterweise setzt die Bundesregierung bei diesem Übergang auf Innovationen und den Einsatz verbesserter oder neuer Energietechnologien. Deutschen Unternehmen wird damit ein Vorsprung im internationalen Wettbewerb ermöglicht.

Ziel der Förderinitiative
Zukunftsfähige Stromnetze ist es, die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft entlang der gesamten Wertschöpfungs- kette zu verbessern sowie internationale Forschungskooperationen zu erleichtern. Insgesamt sollen Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Ressourcen- effizienz der Stromnetze und die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland verbessert werden.

Zur Umsetzung sollen neue Verfahren, Konzepte, Technologien und Materialien erforscht und entwickelt werden, die vorrangig Lösungen für die Anwendungen
  • intelligente Verteilnetze,
  • Übertragungsnetze,
  • Offshore-Anbindungen und
  • relevante Schnittstellen
anbieten.

Das deutsche Stromnetz ist in den europäischen Verbund eingebettet. Daher legt die Bekanntmachung auch Wert auf eine europäische Zusammenarbeit. Diese soll durch die Verzahnung von nationalen Maßnahmen mit Programmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten intensiviert werden. Hierbei bieten sich Kooperationsprojekte im Rahmen des europäischen Strategieplans für Energie- technologien (SET-Plan) an.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) in Form von Einzel- und Kooperationsprojekten, die sich durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko auszeichnen.

Gefördert werden Projekte aus dem Bereich der Grundlagenforschung und der anwendungs- orientierten Forschung und Entwicklung einschließlich Demonstrationsvorhaben. Eine möglichst hohe industrielle Beteiligung an Verbundprojekten ist erwünscht, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).

Die FuE-Vorhaben müssen dem Bereich der Stromnetze eindeutig zuzuordnen sein und sollten ihren Fokus auf einen oder mehrere der folgenden Technologiebereiche setzen:

Übertragungs- und Verteilungstechniken, z. B.
  • Komponenten und Betriebsmittel
  • intelligente Netze, insbesondere unter Einbindung von Informations- und Kommunikationstechnologien
  • neue und nachhaltige Infrastrukturlösungen
  • Anbindung von Offshore-Windparks
  • neue oder optimierte Materialien
Netzplanung, z. B.
  • Mathematische Modelle, Algorithmen, Instrumente und Optimierungs- verfahren
  • Simulation zukünftiger Stromversorgungssysteme auch unter Berück- sichtigung transeuropäischer Aspekte
  • modulare oder vermaschte Netze
  • Analysemethoden des Netzausbaubedarfs
Netzbetriebsführung, z. B.
  • Netzregelungsverfahren und Netzanschlussregelung
  • Systemdienstleistungen
  • flexibler Verbrauch/Lastmanagement
  • Analyse kritischer Netzbetriebszustände
  • dezentrale Automatisierungskonzepte und intelligente Subsysteme
  • Netzleittechnik
  • Schnittstellen und Wechselwirkungen zwischen Übertragungs- und Verteil- netzen sowie zu angrenzenden Energieinfrastrukturen
  • Systemverhalten und Systemsicherheit
In den Vorhaben sollen schwerpunktmäßig energietechnische Innovationen untersucht werden, wobei systemanalytische Untersuchungen, Aspekte der Normung, Standardisierung und ökologische Fragestellungen berücksichtigt werden können. Bautechnische Fragestellungen können eine untergeordnete Rolle spielen.

Vorhaben mit Hauptaugenmerk auf marktrechtlichen Fragestellungen, rechtlichen bzw. politischen Rahmenbedingungen (z. B. Genehmigungsverfahren) oder Regulierungen sind nicht Gegenstand der Förderung.