Integriertes Wasserressourcen-Management (IWRM) einschließlich des notwendigen Technologie- und Know how-Transfers

Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung eines Ideenwettbewerbs zur Vorbereitung von Projekten im Rahmen des Förderschwerpunktes „Integriertes Wasserressourcen-Management (IWRM) einschließlich des notwendigen Technologie- und Know how-Transfers“

Auf dem Millenniums-Gipfel der Vereinten Nationen in New York (2000) und auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (2002) wurde als Ziel formuliert, den Anteil der Menschen, die ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und ohne sanitäre Grundversorgung leben müssen, bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Dabei werden große Erwartungen in das Konzept „Integrated Water Resources Management“ (IWRM) gesetzt, das bereits 1992 mit den Dublin-Prinzipien und der Agenda 21 international als Leitbild verankert wurde: Durch eine - nach Menge und Güte - nachhaltige Bewirtschaftung der miteinander in Wechselwirkung stehenden oberirdischen Gewässer, Grundwasserleiter und ggf. Küstengewässer sollen sowohl die soziale und wirtschaftliche Entwicklung gefördert als auch die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Ökosysteme gesichert werden.

Das BMBF beabsichtigt deshalb, mit dem geplanten Förderschwerpunkt „Integriertes Wasserressourcen-Management (IWRM), einschließlich des notwendigen Technologie- und Know how-Transfers“ das Konzept des IWRM an geeigneten, größenmäßig überschaubaren Modellregionen (z.B. Fluss- und Flussteil-Einzugsgebiete, Siedlungsräume mit zugehörigen Gewässern) zu erproben, anzupassen und weiterzuentwickeln. Eine entscheidende Fragestellung wird dabei sein, welchen Beitrag angepasste Wasser- und Umwelttechnologien und „Know how”-Transfer zur Etablierung eines IWRM in den jeweiligen Modellregionen leisten können. Folgende Ziele sollen im Rahmen des Förderschwerpunktes realisierbar sein:
•In den Modellregionen soll eine Situationsverbesserung erreicht werden, wobei die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf vergleichbare Regionen gewährleistet sein muss.
•Für deutsche Unternehmen im Wasser- und Umweltsektor soll der Zugang zu neuen Märkten erleichtert werden.
•Außerdem sollen die bi- und multilaterale Zusammenarbeit im Wasserfach unterstützt und die interdisziplinäre Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt werden.

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Förderung eines Ideenwettbewerbs, mit dem die Basis der Projekte im Rahmen des geplanten Förderschwerpunktes vorbereitet werden soll. Der Ideenwettbewerb wird nach Maßgabe dieser Bekanntmachung mit Bundesmitteln gefördert. Ein Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.

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