Wertschätzung und Sicherung von Biodiversität in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Wertschätzung und Sicherung von Biodiversität in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft − ein Beitrag zur FONA „Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt“ –, Bundesanzeiger vom 06.06.2019

Vom 27. Mai 2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die biologische Vielfalt ist in den letzten Jahrzehnten drastisch zurückgegangen. Mit dem Verlust von Biodiversität und Ökosystemleistungen gefährden wir die Grundlage für das menschliche Wohlergehen und Wirtschaften. Der Wert und die Bedeutung von Ökosystemfunktionen für uns Menschen, für die Gesellschaft sowie für unsere Wirtschaft, werden in gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Entscheidungen bisher jedoch nicht ausreichend einbezogen. Damit werden auch die Verluste, die entstehen, wenn „Natur" zerstört wird, nicht berücksichtigt. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungsziele − wie etwa die Ernährungssicherung − und der Erhalt der biologischen Vielfalt werden oft als Gegensätze angesehen. Eine stärkere Vereinbarung dieser beiden Entwicklungsziele ist jedoch möglich. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist ein integriertes Design von nachhaltigen Governancestrukturen, Politiken und Unternehmensaktivitäten, das die Verteilung von Kosten und Nutzen der Beiträge der Natur für den Menschen angemessen berücksichtigt.

National wie international gibt es bereits Bemühungen und Impulse, um die Leistungen von Ökosystemen und den Wert der biologischen Vielfalt für Mensch und Gesellschaft besser zu erfassen und Ökosysteme und Ökonomie als ein Gesamtsystem zu verstehen. Der politische Rahmen wird u. a. gebildet durch das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD – Aichi Ziele), sowie die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) und die Bio­diversitätsstrategie der EU. Auch die Forschungsinitiative „The Economics of Ecosystems and Biodiversity" (TEEB) zeigte bereits erste Ansätze zur ökonomischen Bewertung von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen auf.

Um die Ziele der oben genannten Abkommen zu erreichen und zu konkretem Handeln kommen zu können, bedarf es jedoch zusätzlicher Forschung, bei der die Wissenschaft in enger Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Akteuren Wege aufzeigt, wie der Wert von biologischer Vielfalt berücksichtigt und das Naturkapital langfristig gesichert werden kann.

Dies fordert auch der Anfang 2019 erschienene Abschlussbericht „Naturkapital Deutschland" (TEEB Deutschland).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) adressiert diese Forschungsaufgabe in der „Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt", zu der diese Fördermaßnahme beiträgt.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Im Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA3) beabsichtigt das BMBF, Forschungsvorhaben zu fördern, welche direkte und indirekte Treiber für den Verlust von biologischer Vielfalt identifizieren. Darauf aufbauend sollen die Forschungsvorhaben innovative Ansätze zur Erhaltung der Biodiversität entwickeln und in die Umsetzung bringen.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, durch die Entwicklung innovativer Bewertungskonzepte, Governancestrukturen und (Politik-)Maßnahmen den Stellenwert für Ökosystemleistungen und Naturkapital auf unternehmerischer und gesellschaftlicher Ebene zu steigern und wirksam zur Sicherung von biologischer Vielfalt beizutragen.

Die Fördermaßnahme ist Teil der „Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt" des BMBF. Sie ergänzt die bisherige Förderung der Sozial-ökologischen Forschung und der naturwissenschaftlichen Forschung zur Biodiversität.

Die Forschung leistet einen zentralen Beitrag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Für ihren Erfolg muss sie zur Praxis anschlussfähig sein. Ein besonderes Augenmerk liegt daher auf einer Beteiligung von Praktikern aus Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft. In dieser Bekanntmachung werden daher interdisziplinäre und transdisziplinäre Forschungsansätze gefördert, orientiert am „Förderkonzept der Sozial-ökologischen Forschung für eine gesellschaftsbezogene Nachhaltigkeitsforschung 2015 bis 2020".
(https://www.fona.de/medien/pdf/SOEF_Foerderkonzept_barrierefrei.pdf)