Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von afrikanisch-deutschen Kooperationen zum Thema „Wassersicherheit in Afrika – WASA"

Der sichere Zugang zu nachhaltiger Wasserversorgung sowie der Schutz vor wasserbedingten Naturgefahren oder Krankheiten sind eine unabdingbare Grundlage für die Verbesserung der Lebensbedingungen in Afrika. Im globalen Vergleich weist Subsahara-Afrika derzeit mit Abstand den niedrigsten Versorgungsgrad der Bevölkerung mit sauberem Wasser auf. Mit dem Klimawandel und dem erwarteten dynamischen Wachstum von Wirtschaft, Bevölkerung und Märkten in Afrika wird zudem der Wasserbedarf stark steigen. Erhebliche Investitionen in den Wassersektor sind unabdingbar, um die Resilienz zu erhöhen. Dringend benötigt werden innovative Wassertechnologien, angepasste Wasserinfrastrukturen und vorausschauende Managementkonzepte. Um Afrika bei diesen Herausforderungen zu unterstützen, bedarf es neuer Formen der Kooperation. Forschung und Bildung können hier einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen leisten (insbesondere SDG 6 – Wasser und Sanitärversorgung), demokratische Ordnungen stärken und die Prävention von Konflikten unterstützen.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel

Ziel dieser Förderrichtlinie sind Beiträge zur nachhaltigen Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika. Dies umfasst die Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie den Erhalt natürlicher Ökosysteme.

Leitgedanken des Programms „Wassersicherheit in Afrika (WASA)" sind eine gemeinsame Gestaltung durch afrika­nische und deutsche Partner ab Projektbeginn, eine synergetische und integrierte Herangehensweise durch die Einbeziehung unterschiedlicher Ministerien und Mandatsträger sowie die Verfolgung eines langfristigen Umsetzungs­konzeptes.

Die Förderrichtlinie dient der Umsetzung des Forschungsprogramms WASA, welches im Rahmen des „Runden Tisches der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung" in Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern und den beteiligten Bundesministerien (Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF], Auswärtiges Amt [AA], Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit [BMZ], Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz [BMUV], Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [BMEL], Bundesministerium für Digitales und Verkehr [BMDV], Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK]) konzipiert wurde.

Die Förderrichtlinie ist Teil der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)" und des Bundesprogramms „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit".

Die Fördermaßnahme trägt zur Umsetzung der Agenda 2063 der Afrikanischen Union sowie der „Science, Technology and Innovation Strategy for Africa 2024" (STISA 2024) und der African Water Strategy 2025 der Afrikanischen Union bei. Spezifisch für das südliche Afrika werden die Zielstellungen der SADC Water Research Agenda unterstützt. Auf übergeordneter Ebene werden signifikante Beiträge zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals), zu den nationalen Klimazielen (NDCs) und nationalen Anpassungsplänen und -strategien erwartet.

Die Umsetzung des WASA-Programms ergänzt die nationalen Strategien der beteiligten Länder im südlichen Afrika und wird durch die jeweilig zuständigen Ministerien unterstützt. Antragsteller aus der Republik Südafrika sollten sich hierzu auch an die Water Research Commission wenden und sich dort über die korrespondierenden Instrumente informieren.

Die Förderrichtlinie ist Teil der Afrikastrategie des BMBF durch eine verstärkte Kooperation mit afrikanischen Partnern bei der Bewältigung globaler Herausforderungen, beim Aufbau nachhaltiger und hochwertiger Infrastrukturen für wissenschaftliches Arbeiten, bei der Stärkung regionaler und kontinentaler Zusammenarbeit, bei der Entwicklung innovativen Potentials und neuer Märkte sowie bei der Stärkung des Profils der Bundesrepublik als Schlüsselpartner für Afrika in den Bereichen Bildung und Forschung. Auch der Koalitionsvertrag der Deutschen Bundesregierung aus dem Jahr 2021 strebt eine enge Partnerschaft mit Afrika auf allen Ebenen, die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union sowie den Regionalorganisation und einen Ausbau der Wissenschaftskooperation an.

Die Zielerreichung wird durch eine anschließende Verwertung mit Praxispartnern sowie durch geeignete Veröffentlichung der Ergebnisse, beispielsweise in wissenschaftlichen Zeitschriften oder mit Konferenzbeiträgen, sowie insbesondere durch Patentanmeldungen dokumentiert.