Änderung der Bekanntmachung: Einreichfrist von Skizzen im Jahr 2017 wird ausgesetzt

Änderung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinien zur Förderung von inter- und transdisziplinär arbeitenden Nachwuchsgruppen im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung

Die Richtlinien zur Förderung von inter- und transdisziplinär arbeitenden Nachwuchsgruppen im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung vom 18. Januar 2016 (BAnz AT 09.02.2016 B4) werden wie folgt geändert:

Der Text zu der in Nummer 7.2.1 genannten Vorlagefrist wird wie folgt ergänzt:

„Die Einreichfrist von Skizzen im Jahr 2017 wird ausgesetzt. Die nächste Möglichkeit, Skizzen für Nachwuchsgruppen im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung einzureichen, ist der 27. April 2018.“

Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.