Änderung der Bekanntmachung „Stadt-Land-Plus

Änderung der Bekanntmachung Förderrichtlinie Stadt-Land-Plus zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Themenbereich Ressource Land. Bundesanzeiger vom 10.01.2018

Vom 18. Dezember 2017

Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie Stadt-Land-Plus zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Themenbereich Ressource Land vom 4. Januar 2017 (BAnz AT 16.01.2017 B5) ist eine Ergänzung zur Richtlinie zur Förderung von Vorhaben für die Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt. Vor dem Hintergrund eines zweiten Stichtages der Förderrichtlinie Stadt-Land-Plus wird die Bekanntmachung Stadt-Land-Plus wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.1 wird Absatz 2 wie folgt geändert (kursiv):
„Die Entwicklung von Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen sind funktional eng verflochten – dennoch wächst die Kluft zwischen den Lebenswelten der Stadt, städtischem Umland und dem ländlichen Raum. In wachsenden Regionen intensivieren sich häufig Nutzungsinteressen hinsichtlich der Ressource Land. Da Land nur begrenzt zur Verfügung steht, führt dies zu einem verstärkten Nutzungsdruck und zu Konflikten. Dies macht sich u. a. in steigenden Boden- und Immobilienpreisen und in intensivierter Landnutzung bemerkbar. In schrumpfenden Regionen entstehen wachsende Ungleichheiten der Lebensverhältnisse. Das städtische Umland und der ländliche Raum sind nicht nur Ver- und Entsorger der Städte, sie beeinflussen ebenfalls die Entwicklungsoptionen der Städte. Um eine langfristig tragfähige regionale Entwicklung zu erreichen, sind verstärkt sektorübergreifende und interkommunale Anstrengungen für ein ressourcenschonendes Landmanagement notwendig. Es bestehen erhebliche Defizite im Wissen über die Wechselwirkungen von Stadt-Land-Beziehungen auf die Nachhaltigkeit von Regionen. Benötigt werden Erkenntnisse über messbare Indikatoren, die die regionale Entwicklung plausibel und transparent abbilden und Optionen zur gemeinsamen Gestaltung von Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen aufzeigen können.

2. In Nummer 2 wird in Absatz 4 der Satz „Projektregionen müssen wachsende Städte oder Gemeinden beinhalten, da sich hier häufig Nutzungsinteressen hinsichtlich der Ressource Land intensivieren. wie folgt gefasst:
„Projektregionen müssen wachsende und/oder schrumpfende Städte oder Gemeinden beinhalten, um zunehmenden Ungleichheiten der Lebensverhältnisse zwischen Stadt, städtischem Umland und dem ländlichen Raum entgegenzuwirken.

3. Zu Nummer 6 wird ergänzt:
„Die Bekanntmachung über die Nebenbestimmungen für Zuwendungen vom 29. September 2017 (BAnz AT 18.10.2017 B7) findet Anwendung.

4. In Nummer 7.1 wird in Absatz 4 folgender Satz angefügt:
„Für Anfang 2018 ist eine Beratungsveranstaltung geplant.

5. In Nummer 7.2.1.1 wird

a) der folgende Einreichungsstichtag für Projektskizzen von Forschungsverbünden ergänzt:
„26. September 2018

b) der Link für das elektronische Antragssystem „pt-outline wie folgt geändert:
https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/stadt-land-plus-2018

6. Nummer 8 wird wie folgt geändert:
„Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig.

Die Änderung der Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18. Dezember 2017

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. H. Löwe