Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“ vom 16. November 2023 (BAnz AT 24.11.2023 B6) wird geändert.

1. In der gesamten Richtlinie werden die Wörter „Bundesministerium für Bildung und Forschung“ sowie die zugehörige Abkürzung „BMBF“ durch die Wörter „Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt“ sowie die zugehörige Abkürzung „BMFTR“ ersetzt.


2. Die Nummer 1.1 wird wie folgt neu gefasst:

  1. Absatz 1: Als Beitrag zur „Hightech Agenda Deutschland“ der Bundesregierung sowie im Rahmen der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beabsichtigt das BMFTR Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Regel bis zu fünf Jahre zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung und der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen qualifizieren wollen.
  2. Absatz 4: Thematisch zielt das BMFTR mit der Fördermaßnahme darauf ab, innovative Lösungen für nachhaltige und resiliente Städte und Regionen zu identifizieren und zu entwickeln. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den in der Hightech Agenda Deutschland genannten Schlüsseltechnologien sowie mit diesen verknüpften soziotechnischen und sozialen Innovationen für eine beschleunigte nachhaltige Transformation vor Ort. Transdisziplinäre Forschungsansätze bergen erhebliche Potentiale, um den Herausforderungen einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung zu begegnen und transformative Kräfte vor Ort zu entfalten. Dies ist dringend erforderlich, da in den Städten und den mit ihnen eng verflochtenen Umlandregionen Herausforderungen wie die Folgen des Klimawandels, von Strukturwandel, Flächenversiegelung oder Wohnraummangel für besonders viele Menschen unmittelbar spürbar werden. Zugleich sind Städte innovative Transformationszentren, in denen neue Lösungen für eine nachhaltige Zukunft entworfen und erprobt werden können.
  3. Absatz 5: Städte werden hier als nachhaltig und resilient im weiteren Sinne angesehen, wenn sie lebenswert, sozial- und umweltverträglich gestaltet sind. Resiliente Städte sind beispielsweise weniger abhängig von den globalen Stoffströmen und von fossilen Rohstoffen, sie erhalten die Biodiversität vor Ort und sind an den Klimawandel angepasst. Damit sind sie sowohl in Bezug auf ihre Infrastruktur als auch auf ihre Bevölkerung unter anderem besser gerüstet gegen Extremwetterereignisse oder auch mit zukunftsweisenden Mobilitätssystemen ausgestattet. Resiliente Städte zeichnen sich zum Beispiel durch eine vorsorgende Governance, Gemeinwohlorientierung, einen hohen gesellschaftlichen Zusammenhalt, zivilgesellschaftliches Engagement, die Stärkung ihrer wirtschaftlichen Basis und die Erschließung neuer Wertschöpfungspotentiale, Kooperation mit der Wirtschaft vor Ort sowie starke Stadt-Umland-Beziehungen aus.


3. Die Nummer 1.2 wird wie folgt neu gefasst:


In Absatz 1 wird im letzten Satz folgende Fußnote ergänzt:


„Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Förderrichtlinie werden auf folgender Webseite beantwortet: www.fona.de/FAQ-NWG


4. Die Nummer 2.1 wird wie folgt neu gefasst:

  1. Absatz 1: Das zu behandelnde Forschungsthema der jeweiligen Nachwuchsgruppe muss sich grundsätzlich damit befassen, wie Städte nachhaltiger und resilienter gegenüber Krisen gemacht werden können. Diese Lösungen sind nach Möglichkeit vor Ort zu erproben und deren (potentielle) Wirkung auf Nachhaltigkeit und Resilienz zu bewerten. Wünschenswert ist, dabei besonders die Potentiale der in der Hightech Agenda Deutschland genannten Schlüsseltechnologien zu berücksichtigen. Es ist ein inter- und transdisziplinärer Forschungsansatz zu wählen, der ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive miteinander verknüpft.
  2. Absatz 3: Mögliche Querschnittsthemen (in der Regel auf einen Themenbereich oben anzuwenden, denkbar wäre auch eines oder mehrere Querschnittsthemen für sich zu behandeln, solange sie sich auf den stadtregionalen Kontext beziehen):–
    Digitalisierung als Nachhaltigkeitstreiber
  • Technologieassoziierte Soziale Innovationen
  • Sozial robuste technologische Innovationen, Akzeptanz für Innovationen und Veränderungsprozesse
  • Innovationen in Governance und Regulierung, Standardisierung, Normung und rechtswissenschaftliche Aspekte
  • Neue Finanzierungskonzepte für die sozial-ökologische Transformation
  • Gerechtigkeitsaspekte und Ethik
  • Partizipation und Bürgerbeteiligung
  • Wirkungsforschung und Nachhaltigkeitsbewertung


5. Die Nummer 6 wird wie folgt neu gefasst:


Nach Absatz 3 wird folgender Absatz ergänzt:


„Das BMFTR unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung in BMFTR-Projekten. Änderungen in BMFTR-geförderten Projekten an Hochschulen oder institutionell geförderten Forschungseinrichtungen, die aufgrund familienbedingter Ausfallzeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen sinnvoll und notwendig sind, werden mit geringem administrativem Aufwand gewährt. Insbesondere kommen Verlängerungen der Projektlaufzeit und, soweit erforderlich, zusätzliche Mittel für die den familien­bedingten Ausfallzeiten entsprechenden Nachholzeiten in Betracht. Ausreichend ist ein entsprechender, kurz begründeter schriftlicher Antrag (per E-Mail) von der Projektleitung an das zuständige Fachreferat beziehungsweise den zuständigen Projektträger. Voraussetzung für eine solche Änderung des Vorhabens ist, dass die Nachwuchswissenschaftlerin beziehungsweise der Nachwuchswissenschaftler einen Beitrag zur Erreichung des Projektziels leistet. Weitere Details zur praktischen Umsetzung können auf der Webseite www.fona.de/FAQ-NWG eingesehen werden.


6. Die Nummer 7.2.1 wird wie folgt neu gefasst:


Absatz 1: In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 29. April 2024, 30. Oktober 2026 oder 29. April 2028 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über „easy-Online“ (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=SOEF-NACHWUCHS) in deutscher Sprache vorzulegen.


Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.


Die Änderungen der Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.