Wissenschaftsplattform Klimaschutz: Wie kann die Finanzierung von Klimaanpassung in Deutschland gelingen?
Der Klimawandel verursacht bereits heute erhebliche Kosten in Milliardenhöhe, die weiter steigen werden. Prof. Karen Pittel stellt im Interview die Herausforderungen für öffentliche Haushalte und Lösungsansätze der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) vor.
Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen zusammensetzt. Ihre Aufgabe ist es, die Bundesregierung auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 und zur Klimaneutralität bis 2045 wissenschaftlich zu begleiten. Dafür erarbeitet die WPKS Forschungs- und Politikempfehlungen für wirksamen Klimaschutz und entwickelt Vorschläge für vorausschauende Reaktionen auf den fortschreitenden Klimawandel.
Ziel ist es, politische Entscheidungsprozesse forschungsbasiert zu unterstützen und konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert die WPKS in ihrer zweiten Arbeitsperiode 2024 bis 2027 als Beratungs- und Begleitgremium für die mittel- und langfristige Klimapolitik, Klimaforschung und -planung in Deutschland.
Prof. Karen Pittel – Direktorin des Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen am ifo Institut / Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München und Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München – ist eines der vier Lenkungskreismitglieder der WPKS. Sie widmet sich federführend dem Schwerpunktthema „Anpassung an den Klimawandel“, zum dem die WPKS im März 2026 Empfehlungen für die Bundesregierung in einem Politikpapier veröffentlicht hat. In ihrer Publikation diskutiert die WPKS die Ergebnisse der von ihr beauftragten Studie zur Finanzierung von Klimaanpassung und der Rechtsgutachten zu ausgewählten Finanzierungsinstrumenten: „Instrumente zur Stärkung der fiskalischen Resilienz - Umsetzungsmöglichkeiten und -hürden aus rechtswissenschaftlicher Sicht“ und „Praktische und rechtliche Erwägungen zur Finanzierung von Klimaanpassung im Mehrebenensystem“.
In dem Politikpapier der WPKS werden zudem die Schnittstellen und Wechselwirkungen von Klimaanpassung und der CO2-Entnahme aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR) thematisiert. Zwischen Klimaanpassung und CDR bestünden Synergien, gleichzeitig aber auch Ziel- und Nutzungskonflikte, die bislang weder in der Wissenschaft noch im klimapolitischen Diskurs vertiefter diskutiert wurden. Die WPKS betont, dass in diesem Bereich noch erheblicher Forschungsbedarf bestehe.
Im Interview erklärt Prof. Karen Pittel, warum der Klimawandel zunehmend zu einer finanziellen Herausforderung wird und das öffentliche Finanzsystem vor neue Aufgaben stellt.
Frau Prof. Pittel, warum wird Klimaanpassung zunehmend zu einer zentralen Herausforderung für die Finanzierung öffentlicher Haushalte?
Der fortschreitende Klimawandel und seine Folgen, die wir längst auch in Deutschland spüren, machen Klimaanpassung zu einer immer dringenderen Aufgabe. Die Kosten für Schäden durch Hochwasser, Hitze oder Dürre steigen kontinuierlich – und damit auch die Belastung für öffentliche Haushalte. Klimaanpassung ist heute keine abstrakte Zukunftsfrage mehr, sondern eine sehr konkrete Investitionsaufgabe. Städte müssen beispielsweise stärker begrünt werden, Infrastrukturen hitzeresilient gestaltet und Schutzmaßnahmen gegen Extremniederschläge ausgebaut werden. Wichtig ist dabei, dass die neuen Investitionen den künftigen Klimabedingungen standhalten. Wenn Infrastruktur heute gebaut wird, ohne steigende Temperaturen oder häufigere Extremereignisse mitzudenken, drohen teure Fehlinvestitionen.
Besonders stark betroffen sind die Kommunen: Sie spüren die Auswirkungen des Klimawandels oft lokal und sind auch für die Planung, Finanzierung und Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort zuständig – zum Beispiel beim Stadtumbau, bei der Wasserbewirtschaftung oder beim Hochwasserschutz. Gleichzeitig ist die Haushaltslage vieler Kommunen bereits angespannt. Wenn diese Situation nicht besser aufgefangen wird, besteht die Gefahr, dass sich die Lebensverhältnisse in Deutschland noch weiter auseinanderentwickeln. Wohlhabendere Regionen können stärker in Anpassung investieren als strukturschwächere. Dabei ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse ein zentrales verfassungsrechtliches Ziel.
Hinzu kommt: Klimarisiken sind regional sehr unterschiedlich. Manche Regionen sind stärker von Hochwasser bedroht, andere von Hitze oder Dürre. Gleichzeitig wirken viele Maßnahmen über kommunale Grenzen hinaus – etwa beim Hochwasserschutz oder beim Naturschutz. Deshalb braucht es neben lokalen Investitionen auch eine Koordination und Mitfinanzierung durch Länder und Bund. Zwar gibt es in Katastrophenfällen Soforthilfen – doch aus Sicht von Bund und Ländern besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass Kommunen stärker präventiv vorsorgen. Prävention ist langfristig günstiger als Wiederaufbau und kostet keine Menschenleben.
Derzeit wird Klimaanpassung über verschiedene Förderprogramme, Sondermittel und Mechanismen des Finanzausgleichs unterstützt. Warum reicht das heutige Finanzierungssystem nicht aus – besonders für Kommunen?
Wie gesagt, die kommunale Finanzlage ist bereits heute angespannt, so dass bereits seit längerem über Reformen der Kommunalfinanzierung diskutiert wird. Gleichzeitig entstehen durch die Klimaanpassung neue Aufgaben, die in der bisherigen Mittelverteilung im föderalen System noch kaum berücksichtigt werden.
Bund und Länder unterstützen die Kommunen häufig über Förderprogramme. Diese Programme sind jedoch oft mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und sind auch meist befristet. Gerade kleinere oder finanzschwächere Kommunen stoßen hierbei sehr schnell an Grenzen. Zudem fehlt ihnen eine langfristige Planungsperspektive.
Sondermittel, wie das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“, können punktuell helfen, lösen das Problem aber nicht strukturell. Dieser „Topf“ ist nicht nur in seiner Höhe, sondern auch in seiner Laufzeit begrenzt und deckt nur einen Teil der Anpassungsaufgaben ab. Vor allem konzeptionelle und planerische Arbeiten, die nicht zur Infrastruktur gezählt werden können, lassen sich darüber oft nur schwer finanzieren. Für eine langfristige Klimaanpassungspolitik braucht es deshalb stabilere und besser aufeinander abgestimmte Finanzierungsstrukturen im föderalen System. Nur so können Kommunen Anpassungsmaßnahmen verlässlich planen und umsetzen. Allerdings sollten Infrastrukturen heute bereits grundsätzlich unter Berücksichtigung des fortschreitenden Klimawandels gebaut werden sollten.
Welche neuen Finanzierungsinstrumente sind in unserem föderalen System denkbar, und welche rechtlichen Hürden sind dabei zu beachten?
Grundsätzlich steht eine ganze Reihe möglicher Instrumente zur Diskussion. Einige setzen bei den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an, andere bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen.
So könnten beispielsweise die Umsatzsteueranteile von Bund, Ländern und Kommunen angepasst werden, um zusätzliche Spielräume für Anpassungsmaßnahmen auf regionaler und kommunaler Ebene zu schaffen. Eine weitere Option sind Bundesergänzungszuweisungen, mit denen besondere Anpassungsbedarfe einzelner Länder berücksichtigt werden könnten. Auch eine stärkere Integration klimabedingter Bedarfe in den kommunalen Finanzausgleich wäre denkbar. Darüber hinaus wird diskutiert, Klimaanpassung als eigene Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu verankern.
Rechtlich bewegen wir uns dabei innerhalb der von kommunaler Selbstverwaltung und verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung gesetzten Leitplanken. Manche Reformen lassen sich durch Gesetzesänderungen umsetzen, andere – etwa eine neue Gemeinschaftsaufgabe – würden allerdings eine Änderung des Grundgesetzes erfordern.
Vieles spricht für eine Kombination verschiedener Finanzierungsinstrumente. Kein einzelnes Instrument kann alle Anpassungsaufgaben abdecken. Eine Beteiligung des Bundes kann dabei unterschiedliche Ziele verfolgen: etwa Maßnahmen mit überregionaler Wirkung zu unterstützen oder Regionen mit besonders hohen, nicht selbst verschuldeten Risiken solidarisch zu entlasten.
Wenn eine Grundgesetzänderung vermieden werden soll, könnte beispielsweise eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung mit einer klar definierten kommunalen „Pflichtaufgabe Klimaanpassung“ verbunden werden. Ergänzend könnten gezielte Bundeszuweisungen besondere Bedarfe abfedern. Allerdings stellt sich dann auch die Frage, wie diese Bedarfe möglichst fair und nachvollziehbar bestimmt werden können – dafür braucht es geeignete Indikatoren.
Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und die Deutsche Klimaanpassungsstrategie (DAS) setzen einen verbindlichen Rahmen für die Maßnahmen zur Klimaanpassung.
Warum lösen diese aus Ihrer Sicht das Finanzierungsproblem noch nicht?
Die bestehenden Rahmenwerke setzen wichtige Impulse für die Klimaanpassung. Sie verpflichten Bund, Länder und Kommunen dazu, Klimarisiken zu analysieren und Anpassungsstrategien zu entwickeln. Die Finanzierungsfrage bleibt dabei jedoch weitgehend offen.
Zudem sind zentrale Punkte der Anpassungsplanung noch nicht eindeutig geklärt. Dazu gehört zum Beispiel, von welcher zukünftigen Temperaturentwicklung in der Planung ausgegangen oder welches Schutzniveau durch Anpassungsmaßnahmen erreicht werden soll. Wenn Länder und Kommunen hier unterschiedliche Annahmen treffen, kann sich das Niveau der Anpassung deutlich unterscheiden.
Das hat auch Folgen für die Finanzierung: Unterschiedliche Planungsansätze machen es schwer, Anpassungsbedarfe vergleichbar zu erfassen und den Finanzierungsbedarf über die föderalen Ebenen hinweg realistisch abzuschätzen.
Politische Entscheidungen zur Klimaanpassung müssen häufig unter vielen Unsicherheiten getroffen werden und haben langfristige finanzielle Folgen.
Welche Rolle spielt die Wissenschaft bei der Einschätzung von Klimarisiken und deren Kosten?
Wissenschaftliche Erkenntnisse sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen zur Klimaanpassung. Sie helfen dabei, regionale Klimarisiken besser zu verstehen, mögliche Schäden abzuschätzen und die Wirksamkeit verschiedener Anpassungsmaßnahmen zu bewerten. So können politische Entscheidungen stärker evidenzbasiert getroffen werden.
Auch bei der Frage, wie Anpassung finanziert werden kann, liefert die Forschung wichtige Beiträge. Sie kann beispielsweise unterschiedliche Finanzierungsinstrumente vergleichen, ihre Wirkungen analysieren und mögliche Verteilungswirkungen im föderalen System aufzeigen.
In unserem Politikpapier haben wir noch weiteren Forschungsbedarf identifiziert. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, wie hoch die zukünftigen Finanzierungsbedarfe durch den Klimawandel auch hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung ausfallen könnten, welche Indikatoren geeignet sind, um Anpassungsbedarfe besser zu erfassen, oder wie eine kommunale „Pflichtaufgabe Klimaanpassung“ konkret ausgestaltet werden könnte.
Gleichzeitig bleibt klar: Nicht alle Fragen lassen sich wissenschaftlich beantworten. Letztlich muss politisch entschieden werden, welche Restrisiken gesellschaftlich akzeptabel sind und wie solidarisch wir besonders betroffene Regionen unterstützen wollen. Wissenschaft kann hier Orientierung geben – die Abwägung selbst bleibt eine politische Aufgabe.
Abschließend stellt sich die Frage nach den nächsten politischen Schritten.
Welche Entscheidungen sind aus Ihrer Sicht jetzt wichtig, damit Klimaanpassung langfristig gelingen kann?
Mit Blick auf die Planung, Koordination und Finanzierung von Klimaanpassung stellen wir eine Reihe von Handlungsempfehlungen vor, die aus Sicht der WPKS entscheidend sind:
Es braucht zunächst mehr Klarheit über die gemeinsamen Ziele der Anpassungspolitik. Bund, Länder und Kommunen sollten sich darauf verständigen, von welchem Erwärmungspfad ihre Planungen ausgehen und welches Vorsorgeniveau erreicht werden soll. Also: Wie gut wollen wir uns gegen Klimarisiken schützen – und welche Restrisiken sind gesellschaftlich akzeptabel? Solche Leitentscheidungen sind wichtig, damit Anpassungsplanungen vergleichbar werden und besser koordiniert werden können.
Zweitens braucht es eine verlässliche, strukturell abgesicherte Finanzierung. Gerade die Kommunen brauchen zusätzliche und planbare Mittel, um Anpassungsmaßnahmen umsetzen zu können. Sinnvoll wäre eine Kombination verschiedener Instrumente, etwa eine stärkere Berücksichtigung von Anpassungsbedarfen im föderalen Finanzierungssystem, gezielte Unterstützungsmechanismen für besonders betroffene Regionen und ergänzende Förderinstrumente.
Drittens geht es darum, die Zusammenarbeit im föderalen System weiterzuentwickeln. Klimaanpassung betrifft viele Ebenen gleichzeitig. Deshalb braucht es eine gute Balance zwischen zentraler Koordination und kommunaler Gestaltungsfreiheit.
Schließlich sollte auch der Umgang mit Katastrophenhilfen weiterentwickelt werden. Finanzielle Soforthilfen sind wichtig, sollten aber so gestaltet sein, dass sie nicht nur Schäden ausgleichen, sondern auch Anreize für vorsorgende Anpassungsmaßnahmen setzen.
Wenn diese Punkte zusammenkommen – klare Ziele, verlässliche Finanzierung und eine gute Koordination zwischen den Ebenen – kann Klimaanpassung in Deutschland langfristig deutlich wirkungsvoller umgesetzt werden.
Vielen Dank für das Gespräch!
Zur Person
Prof. Dr. Karen Pittel leitet seit 2010 das Zentrum für Energie, Klima und Ressourcen am ifo Institut – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München und ist Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Ihr Studium der Volkswirtschaftslehre absolvierte sie an der Georg-August-Universität Göttingen und der University of North Carolina at Chapel Hill. Seit Beginn ihrer akademischen Karriere beschäftigt sich Karen Pittel mit Forschungsfragen zum Nexusansatz „Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Entwicklung“. Sie wurde in eine Reihe von forschungspolitischen und klima- und energiepolitischen Beratungsgremien berufen. Karen Pittel war unter anderem im Vorstand der Vereinigung der europäischen Umwelt- und Ressourcenökonomen EAERE (2014–2017) und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt- und Ressourcenökonomie des Vereins für Socialpolitik (2018–2020). Seit 2019 ist sie stellvertretende Vorsitzende der Initiative „Energiesysteme der Zukunft“ der deutschen Wissenschaftsakademien und seit 2023 Mitglied des Präsidiums der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech. Karen Pittel ist zudem seit 2016 Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU).