Bekanntmachung der Richtlinie der Dachmarke Stadt-Land-Zukunft zum Thema „Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen–in Metropolregionen, Regiopolregionen und interkommunalen Verbünden"

Die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Erreichung der deutschen Nachhaltigkeits- und Klimaziele bis 2030 umfasst auch den Verkehrs- und Mobilitätssektor.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel

Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2021 hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Hiermit wird ein zentraler Beitrag zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 geleistet. In dieser wird das Gelingen der zur Zielerreichung benötigten Verkehrswende an eine umwelt- und klimafreundliche Mobilität geknüpft, die als unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens anerkannt ist. Anstrengungen hin zu einer nachhaltigen Transformation des Mobilitätssektors müssen deutlich erhöht werden.1 Ein vielversprechender Ansatz liegt darin, Innovationskräfte regional zu bündeln und systematisch auf die Nachhaltigkeitsziele auszurichten.2

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das BMBF Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der systemischen Mobilitätsforschung3 zu fördern, technologische und soziale Innovationen zur Unterstützung der Nachhaltigkeitstransformation in Regionen weiter zu entwickeln und raumwirksam zu verbreiten. Insbesondere sollen Innovationen, die im Rahmen der BMBF-Zukunftsstadtforschung und speziell der BMBF-Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität" entwickelt wurden, in Metropolregionen4, Regiopolregionen5 und in größeren interkommunalen Verbünden6 weiterentwickelt, umgesetzt und bundesweit transferiert werden. Die hierbei verfolgten übergeordneten Ziele sind:

  • Treibhausgas- und andere gesundheits- und umweltschädliche Emissionen zu mindern,
  • die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu forcieren,
  • Lebensräume und natürliche Ressourcen zu schützen,
  • eine krisensichere Daseinsvorsorge zu entwickeln und
  • dabei zugleich Perspektiven aufzuzeigen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern sowie Wohlstand zu erhalten und neu zu denken sowie
  • Stadt-Regionen als Treiber für Wirtschaft und Resilienz zu stärken.