Bekanntmachung Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen
Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen.
Zuwendungszweck
Bis zum Jahr 2050 werden 70 % der Weltbevölkerung in Städten leben. Schon heute sind es mehr als 50 % und der Trend zur Urbanisierung ist vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern ungebrochen. 80 % der weltweit genutzten Energie und Ressourcen wird in urbanen Räumen verbraucht und mehr als dreiviertel der globalen Emissionen werden dort erzeugt. Städte müssen sich zu Nachhaltigkeitsstädten entwickeln, um die Post 2015-Ziele der Vereinten Nationen und die Umsetzung des Klimaabkommens von Paris zu erreichen.
In der Regel treten in schnell wachsenden Städten, ihrem Umland und städtischen Regionen Nachhaltigkeitsprobleme geballt auf, weil sich die politischen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen nur schrittweise an die Herausforderungen der Urbanisierung anpassen können. Zu den Problemen zählen überforderte Infrastruktursysteme und ökologische Risiken wie die Verschmutzung der Luft, die Überlastung der Trinkwasser- und Abwassersysteme oder das Verkehrs- und Abfallaufkommen. Die Städte befinden sich, entsprechend der sich schnell ändernden Anforderungen in einem ständigen Umbauprozess.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) sowie in Umsetzung der Ziele für eine Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und der New Urban Agenda FuE1-Projekte zum Thema Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen zu fördern.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, lokal angepasste Lösungsstrategien für die nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen, die sowohl zu einer Verbesserung ökologischer Faktoren (Emissionen, Energie- und Ressourceneffizienz etc.) als auch zu einer Erhöhung der Resilienz von Städten führen, zu erarbeiten, zu erproben und Impulse für eine dauerhafte Implementierung der Strategien zu setzen.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1321.html