Bekanntmachung der Richtlinie des Fachprogramms „Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N)“

Bekanntmachung der Richtlinie des Fachprogramms „Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N)“„Möglichkeiten und Grenzen thermischer Energiespeicherung in Aquiferen“, Bundesanzeiger vom 19.07.2021

Vom 8. Juli 2021

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ruft im Rahmen des Fachprogramms Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N) zur Antragstellung für den Themenschwerpunkt „Nutzung unterirdischer Geosysteme" auf.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Folgen des menschengemachten Klimawandels erfordern eine drastische Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen. Während der Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor in den vergangenen Jahren in Deutschland stetig gestiegen ist, stagniert dieser im Wärmesektor (Heizen und Kühlen) seit über einem Jahrzehnt. Obwohl die Wärmeversorgung in Deutschland rund 50 % des Endenergieverbrauchs ausmacht, besteht hierzulande aufgrund des jahreszeitlichen Versatzes zwischen Wärmeangebot und -nachfrage in Deutschland weniger ein Problem in Bezug auf die Erzeugung erneuerbarer thermischer Energien als ein Problem der saisonalen Speicherung.

Aus diesem Grund ist das Interesse an thermischen Speichern in den letzten Jahren stark gewachsen. Die saisonale Speicherung von Wärme und Kälte in Grundwasserkörpern, hier thermische Energiespeicherung in Aquiferen (ATES = Aquifer Thermal Energy Storage) genannt, zeichnen sich im Vergleich zu anderen saisonalen Speichertechnologien vor allem durch geringe Errichtungs- und Betriebskosten, hohe Kapazitäten und Leistungen sowie Effizienz aus. Dazu zählen Poren-, Kluft- und Karstsysteme, sowie grundwassererfüllte bergbauliche Hohlräume.

Ziel der Bekanntmachung ist die Erforschung und Weiterentwicklung von ATES Systemen, um die Grundlage für die Systemintegration in bestandsmäßige und planerische Infrastruktur zu schaffen, so dass deren Anteil an der Energiebereitstellung im Sinne der CO2-Einsparungsziele der Bundesregierung in den kommenden Jahren in Deutschland eine relevante Größenordnung einnimmt. Zuwendungszweck ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, welche innovative und nachhaltige Beiträge zur Nutzung der ATES Technologie leisten.

Damit trägt die Förderrichtlinie zu den Handlungsfeldern 1 − Treibhausgase vermeiden und mindern (Mitigation) und 2 − Anpassungsfähigkeit und Risikovorsorge verbessern (Adaption) der BMBF Strategie Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) sowie zu den Nachhaltigkeitszielen (SDG) 7 − Bezahlbare und saubere Energie, 11 − Nachhaltige Städte und Gemeinden, 13 − Maßnahmen zum Klimaschutz der Vereinten Nationen bei.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.