Bekanntmachung der Richtlinie des Fachprogramms „Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N)“ zur Förderung von Projekten zum Thema „Tiefengeothermie: Grundlagen für die Energiewende im Untergrund“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ruft im Rahmen des Fachprogramms „Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N)“ zur Antragstellung für den Themenschwerpunkt „Nutzung unterirdischer Geosysteme“ auf.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Wärmeerzeugung. Als grundlastfähige regenerative Energiequelle kann die Tiefengeothermie einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Energieversorgung leisten. Aufgrund technischer Herausforderungen und wirtschaftlicher Risiken stammt weniger als ein Prozent der regenerativ erzeugten Wärme aus tiefengeothermischer Produktion. Daher beabsichtigt das BMBF, in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Forschungsförderung auf dem Gebiet der Tiefengeothermie zu intensivieren.
Das Förderziel des BMBF ist es, im Rahmen dieser gemeinsamen Initiative Fragestellungen aufzugreifen, bei denen ein ausgewiesener Bedarf an Grundlagenforschung besteht. Zahlreiche Regionen in Deutschland, wie zum Beispiel das Norddeutsche Becken und der Oberrheingraben, gelten als geothermisch höffige Gebiete, sind jedoch aufgrund verschiedener Forschungs- und Anwendungsdefizite bisher noch nicht in das großflächige Interesse industrieller Exploration gerückt. Dabei geht es unter anderem um die Reservoireignung im Kontext (salz-)tektonischer Beeinflussung und die Problematik hydrochemischer Prozesse sowie um ein besseres Verständnis der hydrothermal alterierten Bereiche an geologischen Grenzflächen. Ziel ist es, insbesondere hydrothermale Ressourcen mit kurzfristiger zeitlicher Perspektive zu identifizieren, zu erschließen und in die Nutzung zu bringen. Damit sollen die Markteinführung geothermischer Projekte auf wissenschaftlicher Basis beschleunigt und Hemmnisse abgebaut werden. Ferner wird angestrebt, den technologischen Reifegrad (Technology-Readiness-Level, TRL) zu verbessern, bis hin zur Demonstration der technologischen Machbarkeit geothermischer Standorte. Dabei richtet sich die vorliegende Förderrichtlinie an Entwicklungen mit einem TRL bis zur Stufe 3 oder maximal 4, während darüber hinausgehende Stufen durch das BMWK abgedeckt werden sollen.
Mit der gemeinsamen Initiative des BMBF und BMWK soll die kommerzielle Nutzung der Tiefengeothermie intensiviert und ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung der Energieversorgung in Deutschland geleistet werden.
Die vorliegende Förderrichtlinie trägt zum Erreichen des Ziels der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation" der Bundesregierung bei, die Wärmenetze in Deutschland zügig zu dekarbonisieren und zu modernisieren.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2023/11/2023-11-17-Bekanntmachung-Tiefengeothermie.html