Richtlinie zum Fachprogramm „Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N)“ Projektförderung zum Thema „Digitale Geosysteme: Virtuelle Methoden und digitale Werkzeuge für geowissenschaftliche Anwendungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ruft im Rahmen des Fachprogramms Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N) zur Antragstellung für den Themenschwerpunkt „Nutzung unterirdischer Geosysteme“ auf.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Die Nutzung des geologischen Untergrundes gewinnt unter anderem im Hinblick auf die voranschreitende Energiewende weiter massiv an Bedeutung. Insbesondere für wissens- und datenbasierte Bewertungs- und Genehmigungsverfahren müssen künftig effiziente digitale Werkzeuge für Planungen und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen zur Verfügung stehen. Ziel dieser Bekanntmachung ist es, den Digitalisierungsprozess in den Geowissenschaften weiter zu beschleunigen und entsprechende Potenziale in der Kooperation mit den Informationswissenschaften zu heben. Dies erfordert neben einer weiteren methodischen Forschung (sowohl in geo- als auch in informationswissenschaftlichen Bereichen) vor allem auch die Entwicklung entsprechender Workflows (zum Beispiel Daten- und Modellintegration im Kontext von Virtuellen Realitäten) und digitaler Werkzeuge bis hin zu sogenannten digitalen Zwillingen. Damit verbunden ist auch eine umfangreiche Qualitätssicherung der zu entwickelnden neuartigen Modell- und Softwaresysteme. Digitale Geosysteme eröffnen ein breites Anwendungsspektrum bei der nachhaltigen Bewirtschaftung des unterirdischen Raumes. Dies umfasst beispielsweise die Wertschöpfungskette der Geoenergien – wie die Geothermie oder die Speicherung von Energieträgern – aber auch den oberflächennahen Untergrund als Schnittstelle zur nachhaltigen Landnutzung.

Damit trägt die Förderrichtlinie zu den Handlungsfeldern 1 „Treibhausgase vermeiden und mindern (Mitigation)" und 2 „Anpassungsfähigkeit und Risikovorsorge verbessern (Adaption)" der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)" bei sowie zu den Nachhaltigkeitszielen (SDG) 7 „Bezahlbare und saubere Energie", 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden", 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz" der Vereinten Nationen.

Die Ergebnisse geförderter Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.