Bekanntmachung der Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte zur Nationalen Wasserstoffstrategie und des Konjunkturprogramms: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunft stärken

Bundesanzeiger vom 04.10.2021

1 Präambel


Die Bundesregierung verfolgt langfristig das Ziel der Klimaneutralität im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris, um die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes setzt sich Deutschland zum Ziel bis 2045 klimaneutral zu werden und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des europäischen Klimaschutzziels zu leisten. Dies bedeutet, dass insbesondere auch die sehr schwer zu vermindernden Treibhausgasemissionen, wie beispielsweise prozessbedingte Treibhausgase aus der Industrie, vermieden werden müssen. Für die Vermeidung solcher Emissionen bietet Wasserstoff neue Lösungswege.

Eine erfolgreiche Energiewende bedeutet die Kombination von Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit mit innovativem und intelligentem Klimaschutz. Dafür werden alternative Optionen zu den derzeit noch eingesetzten fossilen Energieträgern benötigt. Das gilt insbesondere auch für gasförmige und flüssige Energieträger, die in einem Industrieland wie Deutschland auch langfristig ein integraler Teil des Energiesystems bleiben werden. Wasserstoff kommt hier eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung und Vollendung der Energiewende zu.

Dabei ist aus Sicht der Bundesregierung allein Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wurde („grüner" Wasserstoff), auf Dauer nachhaltig. Daher ist es Ziel der Bundesregierung, grünen Wasserstoff zu nutzen, für diesen einen zügigen Markthochlauf zu unterstützen sowie entsprechende Wertschöpfungsketten − auch international − zu etablieren.

Um den zukünftigen Bedarf Deutschlands an Wasserstoff und seinen Derivaten zu decken, wird der überwiegende Teil importiert werden müssen. Neben der vertieften Kooperation mit EU-Staaten sollen auch in anderen Partnerländern Produktionsmöglichkeiten systematisch erschlossen werden. Die Bundesregierung strebt mit der Wasserstoffstrategie den Aufbau von Produktionskapazitäten und neuer, nachhaltiger Lieferketten im Ausland in enger Kooperation mit Partnerländern an. Dabei gilt es sicherzustellen, dass lokale Märkte und eine Dekabornisierung vor Ort durch die Produktion von grünem Wasserstoff unterstützt werden. Dadurch werden auch Beschäftigungseffekte in Deutschland und in unseren Partnerländern erzeugt, die in langfristige Wachstumspfade münden.

Entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wasserstoff und seinen Derivaten besteht noch erheblicher Bedarf nach Innovation und Skalierung, um einen internationalen Markthochlauf zu ermöglichen. Daher bedarf es einer Investitions- und Innovationsoffensive.

Bei der Vorbereitung von internationalen Markterfolgen ist Forschung und Innovation ein strategisches Element. Fördermaßnahmen dieser Richtlinie knüpfen daher an das 7. Energieforschungsprogramm (EFP) an.

Mit dieser Förderrichtlinie wird ein Angebot zur Unterstützung von internationalen Projekten zum Aufbau von Erzeugungsanlagen von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie für die Speicherung, den Transport und die integrierte Anwendung von Wasserstoff und von begleitenden Forschungsvorhaben im Sinne der Nationalen Wasserstoffstrategie eingerichtet.

Diese Förderrichtlinie schafft einen neuen Rahmen zur zeitnahen Förderung vorab genannter Vorhaben in Ländern außerhalb der EU und den EFTA-Staaten. Das Programm unterstützt den Aufbau von industriellen Produktions­anlagen, von Pilot- und Demonstrationsprojekten, von begleitenden Forschungsvorhaben sowie begleitenden bzw. vorbereitenden wissenschaftlichen Analysen und Studien. Das BMWi1 und das BMBF2 berücksichtigen mit diesen Förderoptionen die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse antragsberechtigter Institutionen und setzen die bewährte Ressortarbeitsteilung im Rahmen des 7. EFP um.