Richtlinien zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie "Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2020"

Richtlinien zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie "Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2020", Bundesanzeiger vom 15.05.2020

Vom 7. Mai 2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung (FuE) unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner, die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Aufbauend auf die vormalige Nationale Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 und die Nationale Politikstrategie Bioökonomie wurde im Januar 2020 die Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu unterstützen. Dabei wird Forschung als der Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden können. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMBF gliedert sich in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein „Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie" eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt (siehe Nummer 2).

Die neue Bioökonomiestrategie unterstützt in erheblichem Maße den Einsatz unterschiedlicher biotechnologischer Verfahren in der Industrie. Unternehmen implementieren bereits jetzt zunehmend nachhaltige Prozesse und Produkte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei soll die Umsetzung der Bioökonomie die Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherung nicht belasten. Denn bereits heute zeichnet sich in vielen Ländern eine zunehmende Konkurrenz um die Nutzung natürlicher Ressourcen (Land und Wasser) und die Verwendung agrarischer Produkte für die unterschiedlichen Nutzungszwecke (Ernährung, stoffliche Verwertung in der industriellen Produktion sowie energetische Nutzung) ab. Hinzu kommt eine global steigende Nachfrage nach Lebens- und Futtermitteln, Holz und verschiedensten Arten von Agrarerzeugnissen, die direkte und indirekte Effekte auf die globale Landnutzung, für das Klima, die Bio-diversität und wichtige Ökosystemleistungen hat.

Zur Realisierung der Bioökonomie als einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise sind neben nationalen und europäischen insbesondere auch internationale Initiativen erforderlich. Es bedarf der weltweiten Zusammenarbeit, um die angestrebten Ziele zur Etablierung der Bioökonomie zu verwirklichen. Hier setzt die Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International) an. Ihr Ziel ist es, durch die Förderung von FuE-Projekten in enger Zusammenarbeit mit relevanten ausländischen Partnern zu zentralen Fragestellungen der Bioökonomie internationale Kooperationen zu stärken und aktive, tragfähige Partnerschaften aufzubauen. Hierbei sind neben technologischen Fragestellungen und Entwicklungszielen im Kontext der Bioökonomie auch systemische Ansätze und sozioökonomische Aspekte von Bedeutung.

Diese Förderrichtlinie erfolgt im Kontext der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie vom 15. Januar 2020.