Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N - Küsten-, Meeres- und Polarforschung

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N - Küsten-, Meeres- und Polarforschung: Forschungsmission "Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume" der Deutschen Allianz Meeresforschung, Bundesanzeiger vom 20.04.2020

Vom 25. März 2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Um die internationale Spitzenposition der deutschen Küsten-, Meeres- und Polarforschung weiter auszubauen und den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, haben die Bundesregierung und die Regierungen der fünf norddeutschen Bundesländer Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit der Verwaltungsvereinbarung vom 18. Juli 2019 den Aufbau und die gemeinsame Förderung der Aktivitäten der „Deutschen Allianz Meeresforschung (DAM)" beschlossen. Die DAM ist in vier Kernbereichen tätig, die neben der Umsetzung von langfristigen Forschungsmissionen in Themenfeldern von hoher gesellschaftlicher Relevanz auch die Koordinierung seegehender Forschungsinfrastrukturen, die Steuerung von Aktivitäten in den Bereichen Datenmanagement und Digitalisierung sowie den wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen umfassen. Damit werden vier Zielstellungen verfolgt:

• Bereitstellung von lösungsorientiertem Handlungswissen für Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, um politische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Küsten und Meere im regionalen, nationalen und internationalen Kontext wissenschaftlich fundiert zu unterstützen.

• Erhöhung der strategischen Handlungsfähigkeit der meereswissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland durch gemeinsame forschungsprogrammatische Zielsetzungen, gemeinsame Aktivitäten und verbesserte Rahmenbedingungen, um Zukunftsfragen der Meeresforschung in integrativen Forschungsansätzen auf höchstem wissenschaftlichem Niveau bearbeiten zu können.

• Stärkung der internationalen Wirksamkeit und Sichtbarkeit der deutschen Meeresforschung durch die Entwicklung von Schnittstellen und Kooperationen zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Themenfeldern von nationaler und globaler Bedeutung.

• Effektiver Transfer von wissenschaftsbasiertem Handlungswissen im Dialog mit Anwendern zur Bewältigung der mit dem Klima- und Nutzungswandel einhergehenden ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen; Stärkung des Capacity Development und der Nachwuchsförderung.

Mit dieser Bekanntmachung beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), auf Grundlage des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit" gemeinsam mit den fünf norddeutschen Bundesländern Projekte im Kernbereich „Forschungsmissionen" der Deutschen Allianz Meeresforschung (DAM) zur Thematik „Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume" zu fördern.

Meere und Küstenräume werden als Nahrungs-, Energie- und Rohstoffquelle, als Transportweg sowie für den Touris-mus genutzt. Die sogenannte Blue Economy zählt zu den weltweit am schnellsten wachsenden Wirtschaftszweigen. Gleichzeitig unterliegen die Meere massiven klimatischen und anthropogenen Einflüssen. Die durch Meeresspiegelanstieg, Erwärmung, Verschmutzung und Übernutzung entstehenden ökologischen Risiken bedrohen durch die sich gegenseitig verstärkenden und kaskadierenden Effekte nicht nur die natürliche, sondern auch die gesellschaftliche und ökonomische Integrität vieler Küstenregionen der Erde. Effektive Konzepte für eine umweltschonende Nutzung von Meeres- und Küstengebieten sowie Schutzkonzepte zum Erhalt der Artenvielfalt und natürlicher Biotope sind daher vor dem Hintergrund des stärker werdenden Einflusses von Klimawandel und Nutzungsdruck sowohl national als auch international von großer gesellschaftlicher Bedeutung.

Der politische Rahmen für die Bewältigung dieser gesellschaftlichen Herausforderung ist auf UN-Ebene durch das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen zur nachhaltigen Entwicklung gegeben, die auf EU-Ebene durch die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und auf nationaler Ebene durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, das Nationale Klimaschutzprogramm 2030 und die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) aufgegriffen werden.

Die Forschungsmission „Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume" soll Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Behörden sowie der Öffentlichkeit konkrete wissenschaftsbasierte und gesellschaftlich reflektierte Handlungsoptionen für die Gestaltung von Nutzungs- und Schutzkonzepten liefern. Um die potentiellen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen sowie die politischen Rahmenbedingungen für Nutzungsformen zu bewerten, ist eine trans- und interdisziplinäre Herangehensweise sowie ein enger Dialog mit Stakeholdern unerlässlich. Durch die Bereitstellung konkreter Handlungsempfehlungen sowie die konsequente Umsetzung von Maßnahmen des Wissenstransfers und der Datenbereitstellung soll darüber hinaus die spätere Nutzung der Ergebnisse in Politik und Gesellschaft sichergestellt werden.