Richtlinie zur Förderung von internationalen Zukunftslaboren zum Grünen Wasserstoff

Richtlinie zur Förderung von internationalen Zukunftslaboren zum Grünen Wasserstoff, Bundesanzeiger vom 08.02.2021

Vom 27. Januar 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit dieser Bekanntmachung fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau von ­internationalen Zukunftslaboren in Deutschland zur Klärung aktueller Forschungs- und Entwicklungsfragen im Bereich des Grünen Wasserstoffs.

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von ­Bildung, Wissenschaft und Forschung. Sie dient der Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und stärkt die internationale Komponente der Nationalen Wasserstoffstrategie.

Die Nationale Wasserstoffstrategie verzahnt Klima-, Energie-, Industrie- und Innovationspolitik. Ziel ist es, Deutschland international zu einem Vorreiter bei Grünem Wasserstoff zu machen und als Leitmarkt und Leitanbieter für Wasserstofftechnologien zu positionieren. Forschung und Innovation kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Innovative Ideen und Geschäftsmodelle bilden die Grundlage für den Erfolg Deutschlands im internationalen Wettbewerb. Eine inter­national vernetzte Spitzenforschung kann dafür wichtige Impulse geben. Exzellenz lebt vom Wettbewerb und vom Austausch der weltweit besten Köpfe. Nur durch eine enge Einbindung in globale Wissensflüsse und Wertschöpfungsketten kann die Leistungsfähigkeit Deutschlands als Forschungsstandort bewahrt und weiter ausgebaut werden.

Ziel der internationalen Zukunftslabore ist es, im Themenfeld Grüner Wasserstoff

  • die exzellenzorientierte internationale Forschungszusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette ­voranzubringen (bis zu einem Technologiereifegrad 4),
  • das Kompetenzportfolio des Forschungsstandorts Deutschland in Sachen Wasserstofftechnologien bedarfsgerecht zu erweitern,
  • Impulse für zukunftsweisende Klimaschutzinnovationen deutscher Unternehmen auf Basis Grünen Wasserstoffs zu geben und nachhaltige internationale Wissensnetzwerke zu knüpfen sowie
  • die Sichtbarkeit des Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb zu erhöhen.

Zweck der Förderung ist es, mit Blick auf die genannte Zielsetzung einem Team von mindestens neun und maximal zwölf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über einen Zeitraum von drei Jahren die Arbeit zu ermöglichen. Neben deutschen Einrichtungen müssen sich an einem Zukunftslabor Einrichtungen aus mindestens zwei Partnerländern durch die Entsendung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beteiligen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.