Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen des Konzepts "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" (Modul I) - Dritte Bekanntmachungsrunde

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen des Konzepts "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" (Modul I) - Dritte Bekanntmachungsrunde -, Bundesanzeiger vom 18.02.2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit der im Januar 2020 verkündeten Nationalen Bioökonomiestrategie verfolgt die Bundesregierung den Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Wirtschaft und übernimmt damit Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die Lösungen für diese Herausforderungen bietet. Die Leitlinien und Ziele der Bioökonomiestrategie orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Die Bioökonomie spielt für die SDGs eine herausgehobene Rolle, sie ist für eine Vielzahl der Ziele von unmittelbarer Relevanz.
In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.
Die eingangs skizzierten Herausforderungen werden teilweise seit mehreren Jahrzehnten intensiv diskutiert. In dieser Zeit sind viele Ansätze und Konzepte entwickelt worden, die Lösung der Probleme ist aber dringlicher als je zuvor. Der Forschung kommt dabei eine zentrale Rolle zu, denn diese Herausforderungen gehören zusammen, bedingen einander und stehen gleichzeitig in einem Spannungsverhältnis zueinander. Sie erfordern globale Perspektiven und haben lokal doch ganz unterschiedliche Konsequenzen. Es bedarf einer verlässlichen Wissensbasis und eines Verständnisses für die komplexen Zusammenhänge, um einen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit voranzubringen.
Lösungen für ein nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln, ist mit einem tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel verknüpft, da ein beträchtlicher Teil der ökonomischen Leistungsfähigkeit heutiger Industriegesellschaften auf nicht nachhaltig genutzten Ressourcen beruht. Wird die Transformation hin zu einer stärker biobasierten Wirtschaftsweise intensiviert, werden zahlreiche Veränderungsprozesse angestoßen, die weitreichende Konsequenzen haben und neben den sich eröffnenden Chancen auch mögliches Konfliktpotenzial bergen. Damit der Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft gelingt, bedarf es daher weit mehr als technologischer Innovationen. Es müssen Veränderungen auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene angestoßen, verstanden und gestaltet werden.
Mit der Förderung wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis dieser Veränderungsprozesse leisten und die relevanten Zusammenhänge ganzheitlich erfassen. Dieses Wissen ist notwendig, um Entwicklungen bewerten und in eine gewünschte Richtung lenken zu können. Zum anderen sollen die Themen der Bioökonomie als sichtbares Forschungsfeld in den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Kultur- und Geisteswissenschaften etabliert werden. Die Förderung zielt darauf, Bioökonomie langfristig in der universitären Lehre und Forschung zu verankern.
Zu diesem Zweck fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchsgruppen aus den genannten Wissenschaftsdisziplinen. Damit werden Impulse für die Verankerung von Bioökonomie als sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Forschungsfeld – auch innerhalb von natur- oder technikwissenschaftlich ausgerichteten Instituten – und für die Institutionalisierung einer an gesellschaftlichen Herausforderungen orientierten Perspektive auf die Bioökonomie gegeben. Die Förderung ist Teil des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" (https://www.bmbf.de/pub/Biooekonomie_als_gesellschaftlicher_Wandel.pdf), das neben der Förderung von Nachwuchsgruppen weitere Fördermodule umfasst, darunter ein Monitoring der Bioökonomie.
Die Förderung von Nachwuchsgruppen ermöglicht es jungen Forscherinnen und Forschern aus dem beschriebenen Fächerspektrum, sich jenseits disziplinärer Zwänge ein konstruktives Forschungsumfeld zu gestalten, an innovativen Beiträgen zur Gestaltung einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaftsweise zu arbeiten und ihre Forschung nach Bedarf mit natur- und technikwissenschaftlichen Disziplinen zu vernetzen.
Das BMBF legt großen Wert auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und verbindet diese mit der in der Bioökonomiestrategie verankerten Nachhaltigkeitsagenda (siehe das BMBF-Konzept „Nachwuchsförderung für eine nachhaltige Bioökonomie", https://www.bmbf.de/bioökonomie). Darüber hinaus wird der Austausch zwischen den Forschenden gefördert. Interdisziplinäre und insbesondere internationale Kooperationen werden begrüßt. Zu diesem Zweck besteht für die Nachwuchsgruppen die Möglichkeit, sowohl Gastaufenthalte für Mitglieder der Gruppe an externen Einrichtungen als auch Gastaufenthalte Dritter (Fellowships) für eine zeitweilige Mitarbeit in der Gruppe vorzusehen (siehe Nummer 5).
Zudem unterstützt die Fördermaßnahme auch die Rückkehr von jungen Forschenden, die bislang im Ausland gearbeitet haben, wie auch junge ausländische Forscherinnen und Forscher. Ihnen werden mit dieser Förderung gute Karrierechancen am Forschungsstandort Deutschland geboten.

1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie" (https://www.bmbf.de/bioökonomie).