Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften: „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften: "Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie", Bundesanzeiger vom 18.02.2021

Vom 9. Februar 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Er-nährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit der im Januar 2020 verkündeten Nationalen Bioökonomiestrategie verfolgt die Bundes¬regierung den Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf ¬erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Wirtschaft und übernimmt Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die Lösungen für diese Herausforderungen bietet. Die Leitlinien und Ziele der Bioökonomiestrategie orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Die Bioökonomie spielt für die SDGs eine herausgehobene Rolle, sie ist für eine Vielzahl der Ziele von unmittelbarer Relevanz.
In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung bio-logischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen. Es geht dabei um die Nutzung bio¬logischen Wissens und biogener Ressourcen im Dienste der Nachhaltigkeit. Der Forschung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bioökonomische Innovationen, die biologisches Wissen und neue fortschrittliche Technologien vereinigen, sollen zukünftig ein nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen. Wenn die Bioökonomie die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen soll, werden Unternehmen benötigt, die die Realisierung der Bioökonomie vorantreiben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere auch Perspektivwechsel und innovatives Denken durch neuartige Kombinationen von Disziplinen wie Biologie mit technischer Konstruktion, Informations- oder Prozesstechnik große Errungenschaften für unsere Gesellschaft erzielten. Der Nachwuchs spielt dabei eine wichtige Rolle, da dieser die Voraussetzungen mitbringt, die Herangehensweise der Bioökonomie zu verinnerlichen, Wissen zu kombinieren und neue Wege zu wagen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt seit vielen Jahren im Rahmen der Projekt¬förderung die Qualifizierung des Nachwuchses für die Bioökonomie, sowohl für einen akademischen Werdegang als auch für erfolgreiche Karrierewege in der Wirtschaft. Die Förderung des wissenschaftlichen sowie unternehmerischen Nachwuchses wird durch das BMBF-Konzept „Nachwuchsförderung für eine nachhaltige Bioökonomie" (siehe https://www.bmbf.de/bioökonomie) mit der in der Bioökonomiestrategie verankerten Nachhaltigkeitsagenda verbunden. Damit macht das BMBF den Nachhaltigkeitsbezug zu einem zentralen Kriterium seiner Nachwuchsförderung in der Bioökonomie.
Ziel der neuen Förderinitiative „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie" ist es, mithilfe des wissenschaftlichen Nachwuchses neuartige Anwendungsfelder und innovative Anwendungen für die Bioökonomie aufzuzeigen, in denen der Nachhaltigkeitsgedanke von Beginn an stringent mitgedacht wird. Es sollen neue Synergien zwischen dem kreativen Nachwuchs und etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erzeugt werden, um den Nachwuchsgruppen Unterstützung und Stärkung bei zu erwartenden organisatorischen und thematischen Herausforderungen zu bieten. Darüber hinaus wird die Ausbildung und Qualifizierung des forschenden Nachwuchses im Bereich der Bioökonomie angestrebt.
Zuwendungszweck der neuen Förderinitiative ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften ein verlässliches und attraktives Umfeld zu bieten, um sich intensiv mit Themen der Bioökonomie zu beschäftigen und sich mit eigenständigen und ambitionierten Forschungsarbeiten weiterzuqualifizieren. Wagemutiger Forschergeist und neuartiges offenes und kreatives Denken von jungen, talentierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern soll unterstützt und für neue, innovative und risikoreiche Forschungsansätze im Sinne einer nachhaltigen Bioökonomie genutzt werden. Darüber hinaus unterstützt die Fördermaßnahme auch die Rückkehr von jungen Forscherinnen und Forschern, die bislang im Ausland gearbeitet haben, wie auch junge ausländische Forscherinnen und Forscher. Ihnen werden mit dieser Förderung gute Karrierechancen am Forschungs- und Industriestandort Deutschland geboten.

1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Aus¬gabenbasis (AZA)" bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 und Artikel 28 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.1 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie" (https://www.bmbf.de/bioökonomie).