Richtlinie zur Förderung von transnationalen Projekten zum Thema „Urban Migration“

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Projekten zum Thema „Urban Migration“ innerhalb der Joint Programming Initiative „Urban Europe“ im Kontext der Globalen nachhaltigen Urbanisierung, Bundesanzeiger vom 21.01.2020

Vom 17. Dezember 2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich in der europäischen Initiative zur Gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming Initiative, JPI) mit dem Thema „Europäische Forschung zur nachhaltigen Stadtentwicklung" (JPI Urban Europe). Die Initiative hat das Ziel, die Kooperation im Bereich Stadtforschung und -entwicklung auszubauen, um attraktive, nachhaltige und wirtschaftlich starke urbane Gebiete zu schaffen. Grundlage ist die Strategische Forschungs- und Innovationsagenda 2.0 (SRIA) der JPI Urban Europe.

Die Förderrichtlinie „Urban Migration" wird als Bekanntmachung der JPI Urban Europe veröffentlicht. Sie ergänzt die nationale Förderung im Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung – FONA3" im Förderschwerpunkt „Sozial-ökologische Forschung" (SÖF) und ist eng verknüpft mit der Leitinitiative „Zukunftsstadt". Ziel der Fördermaßnahme ist es, neue länderübergreifende Kooperationen zu initiieren bzw. bestehende zu stärken.

Im Mittelpunkt dieser Bekanntmachung stehen die Auswirkungen der Migration auf das Leben und die Funktionsweise von Städten in Europa. Die Themen für die transnationale Bekanntmachung wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsam erarbeitet. Ministerien und Förderorganisationen der folgenden Mitgliedstaaten der JPI Urban Europe haben ihre Teilnahme an der gemeinsamen Bekanntmachung erklärt:

Deutschland, Großbritannien, Lettland, Österreich, Schweden

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

Für die vorliegende Förderrichtlinie wurde von den beteiligten Förderorganisationen ein gemeinsamer Bekanntmachungstext (Call) verfasst, der die inhaltliche Grundlage dieser Förderrichtlinie ist. Er kann von der Internetseite der JPI Urban Europe (www.jpi-urbaneurope.eu) heruntergeladen werden. Für die Förderung der Partner/Teilprojekte in den beteiligten Ländern gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Die nachfolgenden Regelungen gelten spezifisch für potenzielle Antragsteller aus Deutschland.