Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für "KMU-innovativ: Bioökonomie"
Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für "KMU-innovativ: Bioökonomie", Bundesanzeiger vom 08.05.2020
Vom 29. April 2020
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das -Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des -Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand". Ziel ist es, einen Beitrag für Innovation und Wachstum in Deutschland zu leisten.
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der UN-Agenda 20302 und der in Paris 2015 vereinbarten Klimaziele erfordert den weiteren Auf- und Ausbau einer biobasierten Wirtschaft. Die Bioökonomie hat das Ziel, Ökonomie und Ökologie für ein nachhaltiges Wirtschaften zu verbinden. In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen. Bioökonomische Innovationen vereinen biologisches Wissen mit technologischen Lösungen und nutzen die natürlichen Eigenschaften biogener Rohstoffe hinsichtlich ihrer Kreislauffähigkeit, Erneuerbarkeit und Anpassungsfähigkeit. Die Bioökonomie birgt das Potenzial, neuartige Produkte und Verfahren hervorzubringen, um Ressourcen zu schonen und Wohlstand zu schaffen.
Deutschland ist bereits heute ein anerkannter Forschungs- und Innovationsstandort der Bioökonomie. Auch künftig gilt es, das wirtschaftliche Potenzial der Bioökonomie für Geschäftsmodelle, Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten in allen wirtschaftlichen Sektoren zu nutzen, den Technologietransfer zu stärken, neuartige Wertschöpfungsketten zu etablieren und die Markteinführung biobasierter Produkte, entsprechender Verfahren und Dienstleistungen zu beschleunigen. Eine wichtige Rolle als Innovationstreiber und Innovationsträger spielen dabei Start-ups, KMU sowie mittelständische Unternehmen. Diese verfügen jedoch häufig über zu geringe Kapazitäten für Forschung und Entwicklung (FuE) und bedürfen daher einer gezielten Förderung durch den Bund. Hier setzt die neue Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Bioökonomie" des BMBF an.
Die Fördermaßnahme gliedert sich in die BMBF-Dachmarke „KMU-innovativ" ein. KMU-innovativ ist ein seit 13 Jahren in der Wirkung effizientes und anerkanntes Förderinstrument, welches vor allem aufgrund seiner themen- und technologieoffenen Ausgestaltung sowie des schnellen Antrags- und Bewilligungsverfahrens von Unternehmen geschätzt wird.5 Das zukunftsweisende Technologiefeld Bioökonomie ist ein weiterer Baustein einer bedarfsgerechten Förderlandschaft in Deutschland.
Das Ziel der neuen BMBF-Maßnahme ist die Förderung technologisch anspruchsvoller Projekte, die auf die effiziente und nachhaltige Nutzung von biologischem Wissen, nachwachsenden Ressourcen sowie Nebenerzeugnissen und Reststoffen aus Produktionsprozessen zielen. Im Fokus stehen die Entwicklung und Herstellung zukunftsweisender Produkte und Verfahren unter Minimierung umweltschädlicher Emissionen (Dekarbonisierung) und Abfälle bzw. deren Rückführung in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten sowie Arbeiten zu Dienstleistungen in diesen Gebieten. KMU sowie mittelständische Unternehmen, die im Bereich Bioökonomie agieren, sollen mithilfe der BMBF-Förderung zu mehr Engagement in FuE angeregt und in ihrer Innovationsfähigkeit gestärkt werden. So können sie auf strukturelle Veränderungen und Nachhaltigkeitserfordernisse gezielt reagieren. Die Förderung soll dazu beitragen, den Technologietransfer aus der angewandten Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung in die praktische Anwendung zu beschleunigen und den Unternehmen Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Verbunden mit der Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, den Wandel zu einer biobasierten Wirtschaft aktiv mitzugestalten. So kann es gelingen, die mit dem notwendigen Wandel verbundenen Chancen für die Wirtschaft in Deutschland zu nutzen.
Die vorliegende Förderrichtlinie ist eine Maßnahme im Rahmen der vom Bundeskabinett am 15. Januar 2020 verabschiedeten Nationalen Bioökonomiestrategie. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der mit der Strategie verfolgten Ziele.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2990.html