Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee – Küsten im Wandel

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee – Küsten im Wandel“ im Forschungsprogramm der Bundesregierung MARE:N und unter dem Dach des Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ (FONA3)

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Küstenmeere sind Bindeglied zwischen Land und Ozean. Die vielgestaltigen Küstenlinien mit Steilküsten, Dünenlandschaften, Sandstränden und Watten bilden zusammen mit dem Küstenmeer einzigartige Ökosysteme, die eine enorme Bedeutung als Natur-, Lebens-, und Wirtschaftsraum haben. Sie sind Hotspot von Biodiversität, Ressourcengewinnung und Ökosystemleistungen und gleichzeitig Ballungsräume, in denen sich menschliche Siedlungen, Erholungs- und Wirtschaftsräume überschneiden. Ihr Schutz und ihre nachhaltige Bewirtschaftung sind von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit", das Teil des Rahmen­programms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)" ist, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Untersuchung der regionalen Auswirkungen des Klimawandels und der anthropogenen Nutzung in Küstengebieten zu ­fördern. Die Fördermaßnahme soll im Spannungsfeld der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der nachhaltigen Ressourcennutzung sowie dem Erhalt der natürlichen Lebensräume für nachfolgende Generationen Entscheidungswissen und wissenschaftsbasierte Handlungsempfehlungen bereitstellen, welche Bund und Länder bei ihren Aufgaben im Küstenschutz, im Küstenmanagement sowie im Natur- und Meeresschutz unterstützen.

Das BMBF will mit dieser Fördermaßnahme die Kooperation und Kommunikation von ingenieur-, natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Forschung sowie die Zusammenarbeit universitärer und außeruniversitärer Forschungs­einrichtungen stärken, um so eine kohärente, trans- und interdisziplinäre Küstenforschung zu gewährleisten, welche die Komplexität des Forschungsgegenstandes spiegelt und der Vielzahl der Akteure im Küstenraum gerecht wird.

Die Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen und Universitäten benachbarter Küstenstaaten entsprechend ihrer Forschungsagenden wird begrüßt.

Die Forschung im Rahmen dieser Fördermaßnahme soll konkrete Zielvorstellungen formulieren, zukünftige Nutzer in die Projektplanung und -durchführung einbeziehen sowie durch konsequente Umsetzung von Maßnahmen des Wissenstransfers und der Datenbereitstellung die spätere Nutzung der Ergebnisse in Politik und Gesellschaft sicherstellen.

Mit der Digitalen Agenda hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Wissensfluss und Informationsaustausch in der Wissenschaft zu verbessern. Damit sollen die Potentiale, die die Digitalisierung für die Verbreitung von Wissen bietet, noch besser ausgeschöpft werden. Die uneingeschränkte Anwendung des Open Access-Standards, die Verfügbarmachung aller erhobenen Datensätze und ein koordiniertes Vorgehen im Datenmanagement sind daher grundlegende Leitlinien des Förderschwerpunktes „Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee – Küsten im Wandel".