24.11.2023 30.06.2027
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Bioökonomie International

Die Maßnahme „Bioökonomie International“ zielt darauf ab, durch modellhafte Projekte internationale Partnerschaften in Forschung und Entwicklung zu relevanten Fragestellungen im Bereich der Bioökonomie zu fördern. Dabei sind neben den technologischen Fragestellungen und Entwicklungszielen auch sozioökonomische Aspekte und Systemansätze von Bedeutung.

Die Bioökonomie beschäftigt sich mit der Sicherung der Welternährung, der Produktion von gesunden und sicheren Lebensmitteln, der nachhaltigen Gestaltung der Agrarproduktion, Energieträgern auf Basis von Biomasse und der industriellen Nutzung nachwachsender Rohstoffe mithilfe einer gezielten Nutzung biologischer Ressourcen und Verfahren. Dazu ist der Einsatz biotechnologischer Verfahren sowie eine Verbesserung von biologischen Produktionssystemen in der Industrie essenziell.

Mit der Förderinitiative Bioökonomie International – Bioeconomy International 2024 stärkt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext. Mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung (FuE) unter Beteiligung von Verbundpartnern aus dem außereuropäischen Ausland soll der Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise unterstützt werden. Dabei wird Forschung als der Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMBF gliedert sich in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt.

Die Förderrichtlinie zahlt auf die Missionen I „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen" und II „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität" wie auch das Ziel 3 „Europäische und internationale Zusammenarbeit intensivieren" der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung ein.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) in Verbünden mit internationalen Partnern außerhalb von Europa, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Gefördert werden deutsche Partner in diesen internationalen Verbünden (siehe auch Nummer 3). Anträge mit russischen Partnern sind nicht förderfähig.
Den thematischen Rahmen der Förderung setzt die Nationale Bioökonomiestrategie vom 15. Januar 2020 mit ihren Leitlinien und strategischen Zielen. Im Kontext der Umsetzungsziele definiert sie distinkte Bausteine der Forschungsförderung, um die strategischen Ziele der Strategie zu erreichen.

Die internationale Kooperation innerhalb der Verbundvorhaben und der dadurch entstehende Mehrwert für alle Länder bei der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International). Mit Blick auf die avisierte Arbeitsteilung, die Kompetenz der Partner sowie die Verwertung der Vorhabenergebnisse muss die Kooperation inhaltlich und bemessen nach dem Workload „auf Augenhöhe" stattfinden. Dabei soll der Nutzen für alle beteiligten Länder ausgeglichen beziehungsweise fair verteilt sein. Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit, Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von vor¬herigen Anbahnungsmaßnahmen angestoßen und initiiert wurden.
Die Fördermaßnahme Bioökonomie International 2024 besteht aus einem weltweit offenen Modul (alle Partnerländer außerhalb von Europa sind möglich). Es wird in dieser Runde kein bilaterales Modul mit der Möglichkeit einer Ko-Finanzierung angeboten. Die ausländischen Partner müssen eine eigene Finanzierung organisieren und diese in einem „Financial Commitment" belegen. Eine Finanzierung von Vorhaben mit russischen Partnern ist ausgeschlossen.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 500.000 Euro nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:

  • Personal;
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
  • Verbrauchsmaterialien;
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
  • Vergabe von Aufträgen.

 

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