Häufig gestellte Fragen (FAQ)

zur Förderrichtlinie „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“

Die für die Gruppenleitung designierten Postdocs erstellen die Vorhabenbeschreibung selbständig und reichen diese über ihre Institution ein. Skizzen ohne namentliche Nennung der vorgesehenen Gruppenleitung (Postdoc) werden im Begutachtungsprozess nicht berücksichtigt. Sind Sie als designierte Gruppenleitung während des Skizzenverfahrens noch nicht an der betreffenden Wunschinstitution angestellt, ist es ausreichend, wenn Sie die Institution angeben und von dieser ein Unterstützungsschreiben in der Anlage zur Skizze einreichen. Spätestens im Antragsverfahren muss der Formantrag von einer unterschriftsberechtigten Person der Hochschule/Forschungseinrichtung unterzeichnet werden. Die Förderung geht ausschließlich an Hochschulen oder andere Forschungseinrichtungen.

  • Es gibt nun eine thematische Fokussierung auf nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen in Deutschland bzw. Europa.

  • Es ist ein Motivationsschreiben der Gruppenleitung mit der Skizze einzureichen.

  • Im ersten Projektjahr ist ein themenspezifischer Kriterienkatalog zur Wirkungsmessung des Projekts transdisziplinär – also gemeinsam mit den Praxispartnern – zu erarbeiten.

  • Die bisherige Altersgrenze wurde aufgehoben, allerdings muss die Gruppenleitung am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Das Datum der Promotionsprüfung der Nachwuchsgruppenleitung soll zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Ausnahmen z. B. wegen Elternzeiten sind möglich und im Einzelfall speziell darzulegen.

Untersucht werden sollen Städte (Klein-, Mittel- oder Großstädte) und ihre funktional verflochtenen Umlandregionen. Je nach Forschungsfrage können sich Untersuchungen räumlich auf einzelne Quartiere, Städte, das Stadtumland oder Regionen mit mehreren städtischen Kernen beziehen.

Nein. Kommunale Akteure sollen als Praxispartner in die Projekte eingebunden werden. Hierfür können Aufwandsentschädigungen einkalkuliert werden. Eine eigene Förderung für Kommunen ist nicht vorgesehen.

Im Fokus dieser Forschungsförderung stehen Städte und ihre funktional verflochtenen Umlandregionen in Deutschland. Stadt-Umland-Regionen in anderen europäischen Ländern können z. B. im Rahmen vergleichender Arbeiten ebenfalls einbezogen werden. Stadt-Umland-Regionen außerhalb Europas können in die Forschung nur dann einbezogen werden, wenn es um die Verallgemeinerbarkeit der in Deutschland und Europa gewonnenen Ergebnisse oder um Transferstudien geht. Projekte, deren Forschungsschwerpunkt auf außereuropäischen Stadt-Umland-Regionen liegt, sind in dieser Förderrichtlinie nicht förderfähig.

Wir wünschen uns eine starke Interdisziplinarität, die über die Geistes- und Sozialwissenschaften hinaus geht. Passend zum Thema soll sich die Nachwuchsgruppe sowohl aus Mitgliedern mit einem Hintergrund in den Geistes- oder Sozialwissenschaften als auch aus Mitgliedern mit natur- oder ingenieurswissenschaftlichem Hintergrund zusammensetzen.

Für die Gruppenleitung werden ausschließlich Postdocs anerkannt. D.h. bis zum Projektstart muss die Gruppenleitung bereits promoviert sein. Gleichzeitig muss die Gruppenleitung am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Die Gruppenleitung muss ein eigenes wissenschaftliches Qualifikationsziel haben, also bspw. eine Habilitation oder vergleichbare Qualifikationen anstreben. Das Datum der Promotionsprüfung der Nachwuchsgruppenleitung soll zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Ausnahmen z. B. wegen Elternzeiten sind möglich und im Einzelfall speziell darzulegen. Personen, die bei Skizzeneinreichung bereits eine Juniorprofessur innehaben, sind nur dann zulässig, wenn die Juniorprofessur bis zum voraussichtlichen Projektstart noch nicht zwischenevaluiert wurde. Die Gruppenleitung muss ein Motivationsschreiben als Anhang zur Skizze einreichen. Die notwendigen Kompetenzen zur Leitung einer sozial-ökologischen Nachwuchsgruppe müssen vorhanden sein. Dies wird bei der Begutachtung der Skizzen bewertet.

Ja, die Gruppenleitung kann auf bis zu zwei Postdocs aufteilt werden. In dem Fall ist in der Vorhabenbeschreibung klar darzustellen, wer welche Aufgaben in der Leitung wahrnehmen wird.

Nein, aber die Einrichtung einer Juniorprofessur (vorzugsweise mit Tenure Track) für die Gruppenleitung ist vom BMBF explizit gewünscht. Projekte mit Juniorprofessur für die Gruppenleitung werden im Begutachtungsprozess daher bevorzugt.

Bei Nachwuchsgruppen, deren Leitung an einer Hochschule angesiedelt ist, ist zusammen mit der Skizze eine Stellungnahme der betreffenden Hochschule zur Einrichtung einer Juniorprofessur für die Gruppenleitung vorzulegen. Hierbei handelt es sich um ein formloses Schreiben mit Unterschrift z. B. aus dem Dekanat oder dem Fachbereich, in dem erläutert wird, ob eine Juniorprofessur für die Gruppenleitung eingerichtet wird. Falls dies der Fall ist, ist zu erklären wie die Juniorprofessur ausgestaltet sein wird. Umso verbindlicher und konkreter das Schreiben ist, umso positiver wird dieses gewertet. Falls keine Juniorprofessur eingerichtet werden kann, sind im Schreiben die Gründe hierfür darzulegen.

Eine Einreichfrist für Skizzen ist für die Jahre 2024, 2026 und 2028 geplant - jeweils zum 29. April.

Nachdem Sie Ihre Skizze Ende April eingereicht haben, folgt deren formale Prüfung durch den DLR Projektträger sowie die schriftliche Bewertung durch externe Gutachterinnen und Gutachter. Darauf basierend werden die aussichtsreichsten Bewerberinnen und Bewerber vom BMBF ausgewählt, ihre Skizze vor einer Jury zu präsentieren. Die Präsentationen von zehn bis 15 Skizzen finden üblicherweise im September in Bonn (ggf. auch online) statt. Ob Sie zu einer Präsentation eingeladen werden und wann diese genau stattfindet, erfahren Sie in der Regel im Laufe des Monats Juli. Die Jury gibt basierend auf den vorliegenden Gutachten und der Präsentation eine Förderempfehlung ab. Im Anschluss erhalten die ausgewählten Skizzeneinreicherinnen und -einreicher eine schriftliche Aufforderung zur Antragstellung. Die Anträge sind normalerweise von Ende Oktober bis Mitte November beim DLR Projektträger einzureichen. Wenn alle Vorgaben des Projektträgers sowie die Auflagen der Jury erfüllt sind, wird das Projekt vom DLR Projektträger bewilligt. Der Projektstart ist regelmäßig frühestens zum 01. April des Folgejahres. Das heißt von der Einreichfrist bis zum möglichen Projektstart müssen Sie normalerweise mit einer Verfahrensdauer von elf bis zwölf Monaten rechnen.

Es gibt keine fest definierte Obergrenze für die Fördersumme. Es werden jedoch maximal fünf Stellenäquivalente (davon maximal zwei für Postdocs) für fünf Jahre gefördert. Des Weiteren sind in der Regel eine halbe Stelle für eine Projektassistenz, Mittel für Hilfskräfte, Reisen, Auftragsvergaben und Sachmittel kalkulierbar. Die Personalmittel werden den größten Anteil der Gesamtfördersumme ausmachen.

Die Skizze wird ausschließlich über easy-Online eingereicht, ein Einreichung der Skizze per Post ist nicht (mehr) erforderlich. Auf eine Unterschrift auf der Skizze wird verzichtet (das im automatisch generierten pdf für die Unterschrift vorgesehene Feld bleibt entsprechend leer).

Der Abbruchmeilenstein liegt am Ende des ersten Projektjahrs. Für dieses erste Jahr sind in der Förderrichtlinie klare Ziele als Voraussetzung einer funktionierenden inter- und transdisziplinär arbeitenden Nachwuchsgruppe definiert. Am Abbruchmeilenstein wird geprüft, ob diese Ziele in der jeweiligen Nachwuchsgruppe erreicht wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich das BMBF vor, das Projekt abzubrechen, da dann der Zuwendungszweck gefährdet wäre. Ob die Projekte den Meilenstein überwinden, liegt also allein an den Ergebnissen im ersten Projektjahr. Weitere Details hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie .

Diese FAQ wurden in verständlicher und allgemeingültiger Sprache formuliert. Unschärfen sind dabei unvermeidlich. Rechtsverbindlichen Charakter hat allein der Originaltext der veröffentlichten Förderrichtlinie.

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