31.01.2018 31.01.2024
Bewerbungsphase
Auswahlphase
Förderphase

Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)

Die Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)“ ist eine Maßnahme zur Umsetzung des BMBF-Forschungskonzepts „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft“ und ist Teil der BMBF Strategie „Forschung für nachhaltige Entwicklung – FONA“. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben. Im Mittelpunkt steht dabei die Bauwirtschaft mit ihrer hohen Nachfrage nach Rohstoffen und gleichzeitig großen Mengen an anfallenden mineralischen Abfällen in Form von Baurestmassen.

Wer wird gefördert?

Es werden sowohl Verbundvorhaben im Bereich der angewandten und industriellen Forschung und Entwicklung (TRL 3-5) als auch die Weiterentwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen über Pilotvorhaben bis hin zu industrietauglichen Referenzanlagen, Demonstrationsbauwerken oder produktreifen Prototypen (TRL 6-8) gefördert. Für beide Projekttypen gelten jeweils spezifische Förderkonditionen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen und Vereine). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung usw.) in Deutschland verlangt. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.

Was wird gefördert?

Thematische Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Bauen in der Kreislaufwirtschaft: Neue Designkonzepte und innovative Bauprodukte, z. B.
    ∙ Vermeidung von Stoffen, die das Recycling erschweren können
    ∙ Erhöhter Einsatz von gebrauchten Bauteilen und leicht trennbaren Komponenten
    ∙ Bewertung neuer Baustoffe
    ∙ Prognose der Stoffströme aus dem Rückbau von Gebäuden
    ∙ Schaffung von Materialkatastern

  • Verwertung von mineralischen Stoffströmen: Baurestmassen, bergbauliche Rückstände, Aschen, Stäube, Schlacken, z. B.
    ∙ Entwicklung von Technologien zur Aufbereitung mineralischer Stoffströme (z. B. Sortiertechnologien)
    ∙ Erzeugung von hochwertigen Baustoffen
    ∙ Rückgewinnung von Gips
    ∙ Schadlose Verwertung von Störstoffen (z. B. Asbest)
    ∙ Hemmnisse und Rahmenbedingungen
    ∙ Normierung und Standardisierung

Als flankierende Maßnahme soll ein Integrations- und Transferprojekt unterstützt werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand, Unteraufträge, Dienstleistungen sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % bzw. bei Weiterentwicklungs- und Umsetzungsprojekten (TRL 6-8) bis zu 25 % anteilfinanziert werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten.

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