Neue Förderung „BBNE-Transfer 2020-2022“

Ab sofort können Skizzen für die neue Förderung „Berufsbildung für Nachhaltige Entwicklung im Transfer für Ausbildungspersonal 2020-2022“ eingereicht werden, in der das BIBB Transferprojekte für die BBNE-Modellversuche aus Mitteln des BMBF fördert.

Um Nachhaltigkeit in der Ausbildung zu vermitteln, brauchen Ausbilderinnen und Ausbilder neue Kenntnisse und Fähigkeiten. Dies gilt besonders für Berufe, die sich durch digitalisierte Prozesse verändern. Dazu wurden in den Modellversuchen zur „Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung" in den letzten Jahren innovative Lösungen entwickelt und mit Unternehmen und anderen Partnern aus der Berufsbildungspraxis erprobt. In einer neuen Transfer-Phase fördert das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nun mit 2,5 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über zwei Jahre die Verbreitung und Verstetigung der erfolgreichen nachhaltigkeitsbezogenen Weiterbildung des betrieblichen Ausbildungspersonals.

Die neue BIBB-Förderung „Berufsbildung für Nachhaltige Entwicklung im Transfer für Ausbildungspersonal 2020 - 2022 (BBNE-Transfer 2020-2022)" greift besonders bewährte Ergebnisse und Produkte der bisherigen BBNE-Modellversuche zur nachhaltigkeitsbezogenen Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern auf, setzt diese in den Kontext der Digitalisierung und trägt dazu bei, sie möglichst weiträumig zu verbreitet und langfristig zu verstetigt. Dieser „Roll-out" unterstützt das Ziel, Nachhaltigkeit von erfolgreichen, aber begrenzten Einzelprojekten in die übergeordneten Strukturen der beruflichen Bildung zu heben.

Grundsätzlich förderfähig sind ein regionaler Transfer (z. B. bundesweiter Transfer einer zuvor eingegrenzten lokalen oder regionalen Erprobung), aber auch ein lateraler Transfer (z. B. Adaption berufsspezifischer Weiterbildungskonzepte für andere Berufe oder Branchen, wobei die Verbreitung und Verstetigung der Modellversuchsergebnisse auch im adaptierten Bereich im Vordergrund steht). Ein vertikaler Transfer, bei dem Ergebnisse mit Hilfe von wirkungsstarken Partnern in übergeordnete Strukturen der Berufsbildungspraxis gehoben werden, ist ebenfalls förderfähig. Weitere Transferwege sind nicht ausgeschlossen (z. B. kommunale Verstetigung in Ergänzung anderer Förderprogramme zur nachhaltigen Entwicklung in Kommunen). Die dauerhafte Etablierung der Transferergebnisse über die geförderte Projektlaufzeit hinaus sollte in allen Transferprojekten im Fokus stehen.

Gefördert werden Verbundprojekte, an denen sich mindestens folgende Verbundpartner beteiligen:

  • Mindestens ein beteiligter Partner aus den Modellversuchen „BBNE 2015-2019". Die Rechte an den zu transferieren Ergebnissen des BBNE-Modellversuchs müssen vorliegen
  • Mindestens ein geeigneter Transferpartner und Promotor, der die Verstetigung und Verbreitung der Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinweg gewährleistet.

Das Antragsverfahren zur neuen Förderrichtlinie ist zweistufig angelegt:

  • Bis zum 30.06.2020 können Projektskizzen eingereicht werden
  • Bei positiver Bewertung ist im zweiten Schritt nach ausführlicher Beratung durch das BIBB ein förmlicher Förderantrag bis zum 08.09.2020 vorzulegen
  • Als Beginn für die Projekte ist der 01.10.2020 vorgesehen.

Die Fristen wurden bei dieser Förderung aufgrund von COVID-19 bewusst länger gesetzt, um potenziellen Projektnehmerninnen und -nehmern genügend Abstimmungszeit trotz möglicher Einschränkungen zu ermöglichen.

Detailliertere Informationen finden sich in der Förderrichtlinie zum Download.

Weitere Hinweise und Links zur Bewerbung können im Internetangebot des BIBB unter https://www.bibb.de/de/121439.php abgerufen werden. Hier stehen auch die bisherigen Ergebnisse und Produkte der BBNE-Modellversuche zur Verfügung.