Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Südkorea unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft („2 + 2“-Projekte) zum Thema „Energiewende“
Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Südkorea unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft („2 + 2“-Projekte) zum Thema „Energiewende“, Bundesanzeiger vom 03.07.2020
Vom 25. Juni 2020
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Deutschland und die Republik Korea (Südkorea) sind weltweit mit führend in innovationsorientierter Forschung und Entwicklung im Bereich der Energiewende. Beide Länder wollen ihre Energiesysteme transformieren und gemeinsam Innovationen im Energiebereich voranbringen. Um den Chancen und Herausforderungen der Energiewende zukünftig gemeinsam zu begegnen, soll auch der Austausch und die Kooperation gestärkt werden. Eingebettet in diesen Rahmen adressiert die vorliegende Fördermaßnahme Projekte, deren Ziel es ist, hochinnovative Lösungen auf den Gebieten Systemintegration erneuerbarer Energien sowie Energiesysteme zu erarbeiten.
Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Zehn-Punkte-Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen „Vorfahrt für den Mittelstand" unter dem Dach von „KMU-international".
Die Maßnahme soll dazu dienen, gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit Südkorea beizutragen. Ziel ist die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und weiteren Ressourcen seitens der deutschen sowie koreanischen Partner, welche einen Mehrwert für die beteiligten Forschungs- und Kooperationspartner generiert. Durch Austausch von Wissen und durch gemeinsame Entwicklungen soll langfristig die Grundlage für gegenseitigen Marktzugang und eine nachhaltige wirtschaftliche Kooperation sowie für eine dauerhafte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Partnerschaft geschaffen werden.
Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und koreanischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft in Form von „2 + 2-Projekten" gefördert werden. Derartige Projekte müssen die Beteiligung mindestens einer deutschen und einer koreanischen Hochschule oder Forschungseinrichtung und mindestens eines deutschen und eines koreanischen forschenden Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft bzw. Industriepartners, insbesondere kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU), vorsehen.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3071.html