Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen einer Modellregion der Bioökonomie zur Digitalisierung der pflanzlichen Wertschöpfungskette im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen einer Modellregion der Bioökonomie zur Digitalisierung der pflanzlichen Wertschöpfungskette im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt, Bundesanzeiger vom 20.04.2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Förderziel

Die Bundesregierung hat mit dem Kohleausstiegsgesetz den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der bei der UN-Klimakonferenz in Paris eingegangenen Verpflichtung zur Vermeidung von Klimagasemissionen und zur Einführung einer klimaneutralen Wirtschaftsweise vollzogen.

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung wird komplementiert durch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, das den erforderlichen Strukturwandel in den vom Ausstieg aus der Kohleverstromung besonders betroffenen Regionen unterstützt. Es fördert den Umbau treibhausgasintensiver und den Aufbau neuer, besonders klimaeffizienter Industrien, um die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abzumildern. Hierzu ermöglicht das Investitionsgesetz Kohleregionen mit der sogenannten zweiten Säule neue Wachstums- und Beschäftigungsperspektiven durch Investitionen der Bundesregierung in Forschungs- und Förderprogramme zur Entwicklung nachhaltiger industrieller Produktionsweisen und zukunftsgerichteter Arbeitsplätze.

Weitere Herausforderungen für einen klimaneutralen Strukturwandel liegen in der begrenzten Verfügbarkeit lebenswichtiger Ressourcen und deren Übernutzung durch unsere aktuell vornehmlich lineare Wirtschaftsweise. Volatile internationale Handelsbeziehungen und Lieferketten – auf Grund disruptiver Krisen (unter anderem COVID-19-Pandemie und Kriege) – verstärken die Komplexität der Herausforderungen.

In diesem Kontext eignet sich die Bioökonomie in besonderer Weise, um die übergreifenden Ziele des Kohleausstiegsgesetzes bzw. des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (Anlage 2 zu § 1 Absatz 3) und das dort skizzierte Leitbild zu einem Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt in den Handlungs- oder Projektfeldern Innovation, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung sowie Landwirtschaft umzusetzen.

Die im Januar 2020 erschienene Nationale Bioökonomiestrategie beschreibt die Bioökonomie als wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Diese Ziele vertritt auch die am 8. Februar 2023 vom Bundeskabinett verabschiedete Zukunftsstrategie Forschung und Innova­tion. Ebenso stehen die Ziele der Bioökonomie auch in Übereinstimmung mit dem Europäischen Green Deal und dessen Aktionsplan zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft und zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung der Umwelt­verschmutzung.

Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen zur Entwicklung umwelt- und naturschonender Produktionsverfahren in allen Wirtschaftsbereichen und zielt auf eine nachhaltige Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen. Bioökonomische Innovationen vereinen biologisches Wissen mit technologischen Lösungen und nutzen die natürlichen Eigenschaften biogener Rohstoffe hinsichtlich ihrer Kreislauffähigkeit, Erneuerbarkeit und Anpassungsfähigkeit. Die Bioökonomie steht damit für eine effiziente, resiliente und nachhaltige Transformation hin zu einer klimaschonenden Wirtschaftsweise. Zugleich ist sie ein entscheidender Faktor für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

Digitalisierung und künstliche Intelligenz können dabei entscheidend zur bioökonomischen Transformation und damit zur Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft beitragen.