Bekanntmachung der Richtlinie „Regionale Innovationsgruppen für eine klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft (REGULUS)", Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Regionale Innovationsgruppen für eine klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft (REGULUS)“ im Rahmen der Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA), Bundesanzeiger vom 06.10.2021

Weite Teile der Wälder in Deutschland sind laut Waldbericht der Bundesregierung 2021 massiv geschädigt. Stürme, extreme Dürre, hohe Temperaturen und Schädlingsbefall haben den Wäldern in Deutschland in den vergangenen Jahren immens zugesetzt. Die Folgen sind ökologische wie ökonomische Waldschäden von kaum absehbarem ­Ausmaß. Es ist deshalb dringend notwendig, den negativen Trend seit Beginn der Waldzustandserhebungen 1984 umzukehren. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der großen Bedeutung von Wäldern für den Klimaschutz, für die Forstwirtschaft und als Erholungsraum für den Menschen. Es werden dringend evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für die künftige, klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft benötigt, zu Fragestellungen, wie sich bisherige Strategien des Waldbaus, der Waldbewirtschaftung und der Holzverwendung auf den Klimawandel, den Klimaschutz, den Schutz der Biodiversität, die Nutzung des Waldes und auf die Umwelt auswirken und in welchem Umfang der Umgang mit natürlichen Störungen in die waldbauliche Planung integriert werden kann. Von der Forst- und Holz­wirtschaft wird unter anderem ein beträchtlicher Beitrag zum Erreichen der Klimaziele erwartet. Die CO2-Minderungspotenziale bestehen im Wald durch Erhalt und Aufbau der CO2-Speicherungskapazität durch klimastabilen Wald­umbau und entlang der gesamten Wertschöpfungskette, durch verbesserte Kreislaufführung, längere und optimierte Nutzungsdauer und neue stoffliche Einsatzmöglichkeiten des Holzes sowie neue Verfahren und Prozesse für die Holzverarbeitung. Anstrengungen in einer neuen Dimension sind erforderlich, um diese Aufgabe zu meistern.

Vor diesem Hintergrund hat die von den Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Bildung und Forschung (BMBF) mit Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eingesetzte Arbeitsgruppe zur Wald- und Holzforschung (AG WUHF) im September 2021 einen Bericht zu Forschungsbedarfen und strukturellen Verbesserungspotenzialen in der deutschen Wald- und Holzforschung vorgelegt. Um unsere Wälder für die Zukunft fit zu machen, müssen Wissenslücken geschlossen werden, Capacity Building betrieben und vor allem die in Teilen fragmentierte Forschungslandschaft vernetzt sowie einheitliche digitale Mess- und Modellierungsverfahren über alle Bereiche der Wald- und Holzwirtschaft entwickelt werden. Das BMBF greift im Rahmen der Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) mit vorliegender Förderrichtlinie Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Wald- und Holzforschung auf.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF drei Ziele:

a) die Stärkung der disziplinenübergreifenden Zusammenarbeit und Vernetzung von wissenschaftlichen, wirtschaft­lichen und weiteren Akteuren innerhalb regionaler Wald- und Holzforschungs-Cluster in Deutschland (vgl. den Bericht der AG WUHF),2

b) die fachliche und überfachliche Qualifizierung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte als Teil eines langfristig angelegten „Capacity Buildings" im Zuge der anstehenden Transformationsprozesse in der Wald- und Holzwirtschaft und

c) die Entwicklung konkreter Lösungskonzepte und Handlungsansätze für die Waldbewirtschaftung und die Holzwirtschaft im Spannungsfeld von Klimawandel, wirtschaftlichen Interessen, Naturschutz sowie weiteren gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald.

Zuwendungszweck ist die Förderung von anwendungsorientiert arbeitenden Innovationsgruppen, die durch eine deutliche Beteiligung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte gekennzeichnet sind. Die Forschungsverbünde sollen alle relevanten Akteure, die für die spätere Umsetzung der Vorhabenergebnisse erforderlich sind, einbinden.

Diese Förderrichtlinie soll einen Beitrag zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 gemäß novelliertem Klimaschutzgesetz sowie der Klimaresilienz gemäß der deutschen Anpassungsstrategie bis 2060 leisten. Die Förderrichtlinie ist eine Maßnahme im Rahmen der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" (FONA) und dient der Erreichung der internationalen Ziele 12, 13 und 15 für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. Im Rahmen der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung werden aufgrund der Bedeutung der Forst- und Holzwirtschaft für die ländlichen Räume insbesondere die Missionen „Gut leben und arbeiten im ganzen Land" sowie die Mission „Nachhaltiges Wirtschaften in Kreisläufen" durch diese Fördermaßnahme adressiert.