Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Klimaschutz und Finanzwirtschaft (KlimFi)“ der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit – FONA“,

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Klimaschutz und Finanzwirtschaft (KlimFi)“ der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit – FONA“, Bundesanzeiger vom 31.03.2021

Vom 25. Februar 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die UN-Nachhaltigkeitsziele können nur mit einer starken, nachhaltig ausgerichteten Finanzwirtschaft (Sustainable Finance) erreicht werden. Grundsätzlich bezieht sich Sustainable Finance auf Finanzmärkte mit Strukturen und Rahmenbedingungen, in denen die Agierenden der Finanzmärkte ihre Entscheidungen an allen Dimensionen von Nachhaltigkeit ausrichten. Die Förderrichtlinie „Klimaschutz und Finanzwirtschaft (KlimFi)" steht in diesem Kontext und widmet sich dem zentralen Nachhaltigkeitsaspekt des Umgangs mit dem Klimawandel und der Transformation zur Klimaneutralität. Bereits mit dem Übereinkommen von Paris wurde 2015 neben der Begrenzung der Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius und der globalen Stärkung der Resilienz als drittes Ziel festgelegt, dass die Finanzflüsse mit den beiden vorgenannten Klimazielen in Einklang gebracht werden sollen. Finanzwirtschaft, Finanzakteurinnen und Finanzakteure sind deshalb gefordert, in Reaktion auf diese weitreichenden Forderungen und auf die tiefgreifenden realwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen ebenfalls angemessene Konsequenzen zu ziehen.

In dieser Bekanntmachung geht es daher einerseits um die direkten Auswirkungen des Klimawandels und der dadurch ausgelösten realwirtschaftlichen Veränderungsprozesse (wie z. B. Aktivitäten zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel) auf die Finanzwirtschaft. Andererseits wird die Fragestellung aufgegriffen, wie die -Finanzwirtschaft eine aktive Rolle einnehmen kann, um den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele zu leisten.

Weltweit und insbesondere auf europäischer Ebene finden Entwicklungen in Richtung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft statt. So hat die EU-Kommission 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums veröffentlicht, auf dessen Grundlage aktuell verschiedene Vorhaben für das Finanzsystem entwickelt werden, wie unter anderem die EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem für nachhaltige ökonomische Aktivitäten oder die europäische Sustainable Finance-Strategie.

Auch die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen initiiert, um das Ziel einer nachhaltigen Ausrichtung der Finanzwirtschaft zu unterstützen. Dazu hat der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung Anfang 2019 beschlossen, eine Sustainable Finance-Strategie der Bundesregierung zu entwickeln; in Folge wurde der Sustainable Finance-Beirat berufen, der hierzu Empfehlungen erarbeitet. Und auch im Klimaschutzplan 2050 (KSP 2050) und im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wurde Sustainable Finance verankert.

Der KSP 2050 legt als nationale Langfriststrategie zum Klimaschutz die klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele der Bundesregierung als Beitrag zum Übereinkommen von Paris fest. Neben den für die Treibhausgasreduktion wichtigsten Sektoren, wie z. B. Energiewirtschaft, Industrie oder Verkehr, benennt der KSP 2050 weitere relevante übergreifende Handlungsfelder. Eines davon ist die nachhaltige Finanzwirtschaft. Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung übersetzt die Vorgaben des KSP 2050 in konkrete Maßnahmen, um die Zwischenziele bis 2030 zu erreichen. Die vorliegende Fördermaßnahme wurde in diesem Maßnahmenpaket verankert.

Die Förderrichtlinie ist Teil der Umsetzung der Aktion 22 der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)" und steht in engem Zusammenhang mit der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschung zur Ökonomie des Klimawandels.

Die Fördermaßnahme „Klimaschutz und Finanzwirtschaft" hat folgende Ziele:

  • Die Forschungskompetenzen und -kapazitäten auf dem Gebiet Finanzwirtschaft und Klimaschutz und eine entsprechende Forschungscommunity sollen weiter aufgebaut und gestärkt werden.
  • Die Forschungsvorhaben sollen zu einem besseren Verständnis der Wechselwirkungen von (nachhaltiger) Finanzwirtschaft mit Klimaschutz aber auch gesellschaftlichen Teilsystemen, z. B. der (Real-)Wirtschaft, Politik, -Regulierung, Gesellschaft und Wissenschaft beitragen.
  • Kompetenzen und Strukturen zur Einbeziehung von außerakademischen Zielgruppen in die Forschung und zur allgemeinverständlichen, dialogorientierten Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an diese außerakademischen Zielgruppen sollen bereits während der Förderung ausgebaut werden.
  • Konkrete Handlungsempfehlungen für Stakeholderinnen/Stakeholder aus Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Politik, Regulierung oder Gesellschaft zu Finanzwirtschaft und Klimaschutz sollen aus den Forschungsergebnissen abgeleitet und in geeigneter Form vermittelt werden.
  • Neue Erkenntnisse sollen dazu beitragen, dass sich die Finanzwirtschaft hin zu einem stärkeren Engagement beim Klimaschutz orientieren kann.

Zuwendungszweck ist daher die Unterstützung der wissenschaftlichen Erforschung und der Entwicklung von neuem Wissen, wie Finanzwirtschaft und -märkte zum Klimaschutz beitragen können, wie entsprechende Rahmenbedin¬gungen zu gestalten sind und wie die Finanzwirtschaft bestmöglich auf die tiefgreifenden Veränderungen der Real-wirtschaft und der Gesellschaft zum Klimaschutz reagieren kann. Der Fokus liegt dabei auf der Schließung von Forschungslücken, die mittel- und längerfristige Problemlagen oder Herausforderungen thematisieren. Durch die Förderung von Projekten zu politisch, wirtschaftlich und/oder gesellschaftlich relevanten Themen und einer Zusammenarbeit der Projekte mit entsprechenden Stakeholderinnen/Stakeholdern soll der Anwendungsbezug der Forschung gesichert werden. Ferner sollen zu diesem Zweck im Rahmen der Projektförderung ausreichend Mittel für Kommunikations- und Dialogformate zur direkten Kommunikation mit relevanten Stakeholderinnen/Stakeholdern aus Finanz- und Realwirtschaft sowie der interessierten und allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.